Wahlrecht verbeamteter Lehrer an Privatschulen
Ich habe zwei Fragen:
- Dürfen verbeamtete Lehrer sich zur Wahl aufstellen lassen oder dürfen sie nur wählen?
- Ändern sich für verbeamtete Lehrer an einer Privatschule durch die Zugehörigkeit zum Betriebsrat Weisungsbefugnisse? Es handelt sich um eine integrative Einrichtung mit Tagesstätte. Der private Träger kann momentan den Lehrkräften keine Anweisungen geben, weil Schule und Tagesstätte getrennt sind. In der Schule gibt es die Schulleitung und in der Tagesstätte die Tagesstättenleitung. Kann die Geschäftsführung aus der Zugehörigkeit der Lehrkräfte zum BR ableiten, dass sie in Anweisungen geben kann?
Community-Antworten (1)
07.12.2017 um 20:45 Uhr
Hallo Trabant, Was ist das für eine Privatschule, an der verbeamtete Lehrer arbeiten? Ist das vielleicht eine Privatschule in kirchlicher Trägerschaft mit Kirchenbeamten als Lehrern? Dann wäre für die gesamte Privatschule das BetrVG nicht anwendbar, und es gäbe keinen BR. Oder ist es eine "private" Privatschule, an der verbeamtete Lehrer abgestellt sind? Dann bleibt für die Lehrer das Dienstverhältnis mit der dort festgelegten Hierarchie bestehen. Zuständig für die Lehrer wäre dann evtl. ein Lehrerrat und auf jeden Fall ein Personalrat. Die Beteiligung an einer BR-Wahl, ob passiv oder aktiv, würde ich deshalb ausschließen. Aber vielleicht sind die Verhältnisse bei Euch noch ganz anders?
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