Erstellt am 08.07.2010 um 22:21 Uhr von paula
hat der AG eine vorläufige personelle Maßnahme eingeleitet? Da arbeiten Gerichte in der Regel schneller. Trotzdem: so ein Verfahren kann sich durch die Instanzen ggf. Jahre ziehen.
Verstehe auch nicht was dem Kollegen ein schnelles Verfahren bringen sollte. In solchen Streitigkeiten hat es sonst immer der AG eilig und der BR alle Zeit der Welt.
Erstellt am 08.07.2010 um 22:32 Uhr von Kölner
@paula
Wobei man ja auch sagen muss, dass sich so ein Verfahren mitunter auch gestaltet wie Kaugummi: Es gibt keine Gewinner, nur Verlierer und das Ganze wird so oder so ausgetragen auf Kosten der AN.
@Stella
Entscheide Weise. Manchmal ist es besser über § 102 BetrVG und 87 BetrVG zu gehen als die Pseudo-Möglichkeiten eines § 99 zu nutzen.
Erstellt am 08.07.2010 um 22:39 Uhr von paula
ich bin voll bei dir: selten sind diese Verfahren richtig sinnvoll. Wenn der AG es geschickt anstellt läuft ihm der BR noch ins Messer
Erstellt am 08.07.2010 um 23:29 Uhr von DonJohnson
Stella
Mal ne ganz andere Frage, warum denkt ihr dass die Sicherheit des Arbeitsplatzes eines Kollegen gefährdet ist? Um was geht es? Einstellung LeihAN?