Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Kündigung; Die GL meint den BR erst nach mündlicher Aussparache einer Kündigung zu Informieren. Das BtrVg. § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen sagt das der BR vor jeder Kündigung anzuhören ist! Die GL redet sich damit herraus das eine ordentliche Kündigung erst schriftlich wirksam ist.

Ich bin jedoch der Meinung das auch bei einer mündlichen Kündigung der BR vorher zu informieren ist!?!

Ich wäre für jede hilfe Dankbar.......

MFG

Ein Betriebsrat