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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer Betriebsrat, bestehende Audits

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xGDNAx
Jul 2021 bearbeitet

Hallo wir habe dieses Jahr ein neuen BR gewählt, der alte BR war recht Faul nun haben wir uns die frage gestellt ob und wie wir als BR bei den bestehenden Audits mitzuwirken haben.

Audit Z.b. FSSC22000 Energiemanagement 50001 Kosher Certificate Gleichstellungserklärung ECOCERT

Hygiene Audit intern allgemeine Interne Audits

https://www.paradise-fruits.de/ueber-uns/zertifikate/

Ich habe es schon angesprochen das wir da mitwirken müssten das es möglich ist das die Arbeitssicherheit, Arbeitsabläufe und Planung der Mitarbeiter beeinflussen könnte, als Antwort habe ich nur bekommen" in den fragen Katalog wären keine Personen bezogenen fragen enthalten und ich doch sonst bitte die fragen belegen solle".

"Der Arbeitgeber hat bereits in der Planungsphase den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über ein im Betriebs vorgesehenes Audit zu informieren (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Auch der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend von einem vorgesehenen Audit zu informieren, da es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren könnte (§ 106 Abs. Nr. 10 BetrVG)."

"Es bezieht sich vor allem auf die Aufstellung und den Einsatz von Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätzen"

das ist der Knackpunkt der von jeder Seite anders ausgelegt wird, wir als neuer Betriebsrat sind da etwas überfragt und bitten um Aufklärungshilfe.

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Community-Antworten (5)

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Pickel

27.07.2021 um 15:20 Uhr

"das die Arbeitssicherheit, Arbeitsabläufe und Planung der Mitarbeiter beeinflussen könnte"

Beschäftige dich zuvor mal damit, was ein Audit überhaupt ist. Im Rahmen des Audits wird nur der Ist-Zustand überprüft, aber keine konkreten Pläne erstellt. Davon ab, kann theoretisch im jeden Meeting eine neue Festlegung für Arbeitsabläufe getroffen werden, dennoch habt ihr natürlich kein Recht, jedem Meeting prophylaktisch beizuwohnen. Sofern mitbestimmungspflichtige Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist der BR eben dann rechtzeitig einzubinden.

Deine unterstellte Möglichkeit ist daher sehr herbeigeredet.

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xGDNAx

27.07.2021 um 15:33 Uhr

Das ist ja das was ich mit meiner Frage gerne klären würde, klar es sind alles bestehende Listen die vor unserer Amtszeit erstellt wurden wir als neuer BR möchten aber unsere Arbeit besser machen als unsere Vorgänger.

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krambambuli

27.07.2021 um 16:50 Uhr

Wende dich doch mal an das BZO (www.bzo.de) oder die NGG. Die haben eine Broschüre über das Thema Betriebsrat und Audit.

K
kratzbürste

27.07.2021 um 17:01 Uhr

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xGDNAx

28.07.2021 um 04:18 Uhr

Hy Danke werde mich da mal durcharbeiten.

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