Erstellt am 09.11.2010 um 17:46 Uhr von Matze
Wenn Du damit Mitarbeitergespräche zur Leistungsbeurteilung ansprichst, besteht nach
§94 (1) BetrVG Mitbestimmungsrecht. (Siehe "Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar" Randb. 2 und 13 (Klebe et.al.))
Erstellt am 09.11.2010 um 18:39 Uhr von ganther
kommt halt drauf an was da konkret gemacht wird.... Audit klingt aber in der Tat sehr stark nach Beurteilungsgrundsätzen