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Mängelbeseitigung mit Hilfe der Arbeitsstättenrichtlinien

H
holzkopf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine riesige Mängelliste bei den Sanitären Einrichtungen, sollte sich die GF nicht darum kümmern, an welche Behörde müsste ich mich wenden?

Gruß und Danke

74604

Community-Antworten (4)

R
Rassmus

08.07.2010 um 19:29 Uhr

Ich würde es mit der FASI oder dem Betriebsarzt besprechen.

Viele Grüße Rassmus

H
holzkopf

08.07.2010 um 20:09 Uhr

Die waren beide dabei bei der ASA Begehung, darum muß ich ja wissen welches Amt dann zuständig wäre, da teilweise Gesundheitsgefährdente Hygienemängel (Schimmel etc) vorhanden sind.

M
Matze

08.07.2010 um 20:16 Uhr

Wie wäre es mit der zuständigen Berufsgenossenschaft?

H
holzkopf

13.07.2010 um 19:46 Uhr

Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben.

lt Wikipedia

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