Wann ist ein Beschluss erforderlich?
Wann muss ein Beschluss gefasst werden?
Bei allen Handlungen, Maßnahmen und Entscheidungen? z. B.:
-
der BR will eine Information (z. B. über Ergebnisse des letzten Monatsgesprächs an Mitarbeiter senden)
-
der BR will bei GL nachfragen, ob man wegen der Hitze/Fussballspiels die Gleitzeitregelung ausnahmsweise ändern kann
BR (5-er Gremium, davon 4 neu) ist unsicher, BR-Vorsitzender (alter Hase) meint, das kann er doch mal eben machen...man solle die BR-Arbeit so einfach und unkompliziert wie möglich halten.
Community-Antworten (3)
08.07.2010 um 11:44 Uhr
Grundsätzlich immer wenn der BR handeln will.
In der Praxis wird für Sachen bei denen kein Streitpotential besteht bei Einvernehmen der BRM oft kein förmlicher Beschluß gefasst sondern impliziert, ist aber genau genommen falsch (Das meint Euer BRV). Im Zweifelsfalle kann schließlich ein derartiger "falscher" Bechluß geheilt werden indem er nachgeholt wird.
08.07.2010 um 11:48 Uhr
@rkoch: Ich weis was du damit sagen willst. Aber theoretisch ist doch jede Email an die GL, PA, die Mitarbeiter, einen Mitarbeiter oder wen auch immer eine Handlung des BR. Selbst das Aushängen von Informationen am Schwarzen Brett ...
Muss da wirklich für jede "Handlung" ein Beschluss gefasst werden? Da würde man sich ja tot beschließen ...
Wir handhaben das so, bei Uneinigkeit wird abgestimmt. Bei Einigkeit einfach gemacht.
08.07.2010 um 13:08 Uhr
@KristinHH
Wir handhaben das so, bei Uneinigkeit wird abgestimmt. Bei Einigkeit einfach gemacht.
Genau das meine ich mit "in der Praxis". Aber ja, der BR handelt rechtlich gesehen (§33 BetrVG) ausschließlich durch Beschlüsse. Kein Beschluß - keine Handlung, keine eMail, kein Aushang, kein gar nichts.
Muss da wirklich für jede "Handlung" ein Beschluss gefasst werden? Da würde man sich ja tot beschließen ...
Ohne Beschluß bleibt genau genommen immer die Unsicherheit: Ist die vorgenommene Handlung tatsächlich im Sinne des BR als Gremium oder nur die Meinung einzelner, möglicherweise der Minderheit? Diese "falschen" Beschlüsse beruhen auf der (nach BetrVG unzulässigen) Variante: wenn keiner was gegen die Handlung hat ist er dafür. Man nennt derartige Beschlussfassung auch "Umlaufverfahren".
Im Grunde genommen läuft das doch immer so ab:
"BRV mach mal ´ne eMail", "OK, mach ich". Genaugenommen hat nur EINER des BR die eMail gefordert, die anderen sind still - und man nimmt an das sie einverstanden sind. Quasi ein (illegaler) einstimmiger Beschluß. Oder der BRV fragt: "Soll ich das machen" - und einige nicken, einige auch nicht (was man als nicht Nein interpretiert) - Das IST genaugenommen ein Beschluß (positiv formuliert mit einstimmigen implizierten Ja, weil nicht dagegen ausgesprochenem ). Oder der BRV fragt: "Hat jemand was dagegen?" - keiner sagt was. Das IST auch ein Beschluß (negativ formuliert mit einstimmigen implizierten weil nicht ausgesprochenem Nein). Nur werden die nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen oder mit dem lapidaren Kommentar "Der BRV erstellt eine eMail". Alles falsch, aber Praxis......
Ist genau so wie die gängige Praxis: 4 AN sollen Versetzt werden BRV: "Wer ist für die Versetzung der 4 Kollegen" - Alle sind dafür. Peeep - Einspruch: Der Beschluß ist nülle. Personelle Maßnahmen sind EINZELMASSNAHMEN. Also 4 Fälle: 4 BESCHLÜSSE. Trotzdem machens die meisten so. Naja, solange man eh´ja sagt ist es Wurscht. Den Mund halten hat ja die selbe Wirkung. Bloß beim NEIN geht das beim Zustimmungsersetzungsverfahren in die Hose, da der BR ja nicht wirksam widersprochen hat.
Ist mit den Beschlüssen genauso. Solange das ganze nicht vor Gericht landet interessierts keinen, aber WENN .....
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