Es gibt im konkreten Fall Bücher, die das freigestellte Betriebsratsmitglied für die Fortbildung/Weiterbildung angeschafft, jedoch beim Arbeitgeber keinen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat. Können diese Aufwendungen jetzt im Rahmen der EkSt als Werbungskosten für die Tätigkeit als Betriebsrat geltend gemacht werden?
Herzlichen Dank und Grüße
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Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die Freistellung