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Anerkennung von Fachliteratur bei freigestellten Betriebsräten in der EkSt?

S
Sioux
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage in die Expertenrunde - können Aufwendungen eines freigestellten Betriebsrats für Fachliteratur/Bücher als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden? Es gibt im konkreten Fall Bücher, die das freigestellte Betriebsratsmitglied für die Fortbildung/Weiterbildung angeschafft, jedoch beim Arbeitgeber keinen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat. Können diese Aufwendungen jetzt im Rahmen der EkSt als Werbungskosten für die Tätigkeit als Betriebsrat geltend gemacht werden? Herzlichen Dank und Grüße

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Community-Antworten (3)

H
Heinz

30.07.2007 um 22:43 Uhr

Hallo Sioux,

ich wüßte nicht, was dagegen spricht! Aber letztendlich gilt "probieren geht über studieren!"

I
Immie

30.07.2007 um 22:46 Uhr

Nun, dann kann man doch auch probieren die Rechnungen noch einzureichen.

H
hans

30.07.2007 um 23:09 Uhr

Hallo Sioux,

der ArG wäre -wenn die Literatur notwendig und Beschluss und und- verpflichtet die Kosten zu 100% zu übernehmen. Steuerlicher Abzug bringt Dir nur einen Bruchteil der Kosten wieder rein...

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