Hallo, eine Frage in die Expertenrunde - können Aufwendungen eines freigestellten Betriebsrats für Fachliteratur/Bücher als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
Es gibt im konkreten Fall Bücher, die das freigestellte Betriebsratsmitglied für die Fortbildung/Weiterbildung angeschafft, jedoch beim Arbeitgeber keinen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat. Können diese Aufwendungen jetzt im Rahmen der EkSt als Werbungskosten für die Tätigkeit als Betriebsrat geltend gemacht werden?
Herzlichen Dank und Grüße