Namensliste im Interessenausgleich
Hallo,
an alle die sich schon einmal damit beschäftigen mussten oder es gerade müssen: Es geht um das Thema Namensliste im Interessenausgleich !! Wir diskutieren derzeit heiss (aber konstruktiv) um das Thema und es spalten die Meinungen das Team.
Was sagt Ihr zu diesem Thema? Haltet Ihr das abzeichnen und gar die Mitarbeit bei Namenslisten für sozial korrekt oder sollte sich da ein Betriebsrat ablehnend verhalten? Die Konsequenz für den betroffenen (zu kündigenden) Arbeitnehmer sind klar... aber dennoch gibt es gute Gründe dafür und dagegen. Was sagt Ihr?
Community-Antworten (4)
08.07.2010 um 09:28 Uhr
Keine einfache Situation... Eigentlich sollte der BR keiner Namensliste zustimmen, weil nacher im Falle einer Kündigungsschutzklage nur noch die Liste auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft wird. Besser ist es als BR die Sozialauswahl des AG zu überprüfen, und entsprechend zu widersprechen oder zu korregieren. Die Möglichkeiten in einem Küschprozess für jeden einzelnen sind dann wesentlich besser. Kopf hoch. Man hat nicht nur schöne Aufgaben als BR...
08.07.2010 um 09:50 Uhr
@Schlichter
Wir standen vor dem selben Problem und haben es ausführlich diskutiert. Unser Ergebnis entspricht exakt der Antwort von Jolanda.
Warum sollte sich ein BR zum "Handlanger" des AG machen und für diese harten Entscheidungen als "mitausführendes" Organ missbrauchen lassen?
Meine Meinung!
08.07.2010 um 10:44 Uhr
Und bei dem was Jolanda schreibt ist die Möglichkeit den AG einen besseren Sozialplan zu verhandeln. Denn der AG möchte das Thema mit der Namensliste einfacher abhaken. Wenn keine Fehler erkennbar sind in der Sozialauswahl kann man hier höhrer Abfindungen für die Kollegen heraushandeln.
Wir haben schon zwei Entscheidungen zu diesem Thema gehabt. Vor Gericht gab es keinen Unterschied zu den Kündigungschutzprozessen. Die gekündigten ANs hatten keine Vorteil von den Listen. Nur bei der mit Namenslisten hatten die Kolleginnen und Kollegen eine viel höhere Abfindung, weil wir das so verhandelt hatten. Natürlich ersetzt dieses keinen Job...
@wieso Zum Handlanger des AGs macht man sich nicht. Selbst die Richter haben die sehr gute Abfindung gelobt.
08.07.2010 um 10:51 Uhr
@Forentroll
Ich finde nicht, dass davon die Höhe der Abfindung abhängig ist. Bei guter Verhandlungsführung und Unterstützung durch einen guten AR-Anwalt kann man auch ohne Namensliste TOP-Konditionen für die Abfindung und die Rahmenbedingungen aushandeln. Kommt natürlich im Einzelfall auf die vorhandene Konstellation an und was man als BR sonst noch "in der Hand" hat um eine starke Position aufzubauen.
Ich glaube da ist wohl jeder Fall anders gelagert und die Diskussion ob mit oder ohne Liste wird wohl kein abschließendes gültiges Ergebnis zeigen.
Auch wir haben eine sehr gute Abfindung ausgehandelt zuzüglich weiterer guten Rahmenbedingungen, die weit über dem Durchschnitt liegen - und das trotz unsrer Ablehnung der Beiteiligung an der Namensliste.
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