Kurze und einfache Frage:
Unser BR wurde im März gewählt, der Aushang fand am 01.04.2010 öffentlich statt. Die Konstituierung fand im selben Monat statt. Freigestellte wurden nicht gewählt, weil ein anderes Werk von unserer Firma den BR erst später gewählt hat. Nach den BetrVG sind drei Freigestellte in unserem Gremiun zu wählen, dies hätte durch geführt werden können, ohne Probleme wurde aber nicht gemacht.
Nun die Frage: Ist es rechtens das immer noch die alten 5BR-Mitglieder (wieder gewählt) das Amt der Freistellung fortführen. Bis heute wurde von seitens des BRV keine Anstalten gemacht diesen Zustand zu ändern. Im Gespräch mit dem BRV des Anderen Werkes wo die selbe Situation besteht wurde mitgeteilt das dies so lange bestehen bleibt bis die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über zusätzliche Freistellungen abgeschlossen sind. Komisch ist nur dass das dritte Werk alle Freistellungen auch die vom Arbeitgeber genehmigte Zusatzfreistellung gewählt hat.