Erstellt am 07.07.2010 um 23:15 Uhr von Immie
@Elster
Sorry, aber da weiss man nicht, ob man lachen oder weinen soll.
Erstellt am 07.07.2010 um 23:31 Uhr von DonJohnson
@Elster
Dafür, dass das eine soooo einfache Frage ist, sind im schon viele Fehler gemacht worden...
Ich sollte mich da aber jetzt raus halten, sonst wird mir wieder unterstellt, dass ich jemanden fertig machen will ;-)))
Erstellt am 08.07.2010 um 00:37 Uhr von rainerw
Elster,
ich kann Immie und DJ teilweise verstehen. Wenn ihr erst ein zwei Wochen neu im Amt sein würdet..... aber seit März....!
Also um es klar zu sagen: Ihr habt einen neuen BR und da fangt ihr bei Null wieder an.
Ein Cleverer AG würde hier hergehen und den Kollegen die sich einfach die Freistellung nehmen ohne sich abzumelden den Lohn einbehalten, da dies ein unerlaubtes fernbleiben vom Arbeitsplatz ist. Dies rechtfertigt hier sogar eine fristlose Kündigung. So wären nicht nur die Kollegen Arbeitslos sondern auch der Betrieb ohne Betriebsrat wenn ihr nicht genügend Nachrücker hättet.
Nu darf DJ mit mir schimpfen.
Erstellt am 08.07.2010 um 10:09 Uhr von rkoch
Irgendwie habt ihr aber Elsters Frage nicht beantwortet (Elster ist einer von den NEUEN 8 bzw. 10 BRM), insofern ist die Frage doch statthaft ... :-)
@Elster
> Ihr habt einen neuen BR und da fangt ihr bei Null wieder an.
Soll heißen: Mit Amtsantritt des neuen BR sind die bisherigen Freistellungen aufgehoben. Bevor ihr nicht neue Freistellungen gewählt habt gibt es keine generelle Freistellung, sondern nur "Freistellungen bei Bedarf" nach §37 BetrVG.
Insofern verstehst Du jetzt auch sicher rainerw´s restlichen Beitrag.
> das dies so lange bestehen bleibt bis die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
> über zusätzliche Freistellungen abgeschlossen sind
Wenn dieser BRV ein alter Hase ist, ist das eine äußerst schwache, weil vollkommen falsche Antwort.
Tip: §29 (3) BetrVG: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Also los! Ach ja: Eure BR1-Seminare habt ihr doch hoffentlich schon gebucht?
Erstellt am 08.07.2010 um 10:32 Uhr von BRVLH
vlt. kann mich mal einer richtig aufklären denn ich sehe das ganz anders:
> weil ein anderes Werk von unserer Firma den BR erst später gewählt hat.
Soll heissen ihr habt zwei BR??
> Nach den BetrVG sind drei Freigestellte in unserem Gremiun zu wählen, dies hätte durch geführt werden können, ohne Probleme wurde aber nicht gemacht.
also seit ihr zwischen 901-1500 AN?? oder beide BR zusammen??
> Ist es rechtens das immer noch die alten 5BR-Mitglieder (wieder gewählt) das Amt der Freistellung fortführen.
das wären dann ja 2001 bis 3000 AN, also wieder die Frage, ihr allein in eurem Betrieb oder mit dem anderem zusammen?
> Komisch ist nur dass das dritte Werk alle Freistellungen auch die vom Arbeitgeber genehmigte Zusatzfreistellung gewählt hat.
wo kommt denn jetzt schon wieder ein drittes Werk her??
Also habt ihr dann ja 3 BR?? Demzufolge auch einen GBR??
Oder zählt ihr alle zusammen??
Ist irgendwie sehr verwirrend, kann mich da mal einer aufklären??
Erstellt am 08.07.2010 um 10:44 Uhr von rkoch
> Also habt ihr dann ja 3 BR?? Demzufolge auch einen GBR??
Ich würde das so lesen, ja. Ist bei Betrieben dieser Größenordnung nicht selten.
> 5BR-Mitglieder (wieder gewählt) das Amt der Freistellung fortführen.
Ich denke das er meint das 3 von diesen 5 die Freistellungen wahrnehmen
Erstellt am 08.07.2010 um 19:09 Uhr von Elster
Also alles fast richtig. Wir haben drei Werke, zwei davon haben 15 BR-Mitglieder die das andere 23. Es sind viele alte Hasen und der BRV ist schon 30 Jahre BRM. Im 15ener Gremium sind 2 Fraktionen 13:2. Spielt aber keine Geige zu der Frage.
Richtig, alle ahen die Grundseminare besucht. Zum Verständnis: 2006 waren es 17 BRM Gesetzmäßig 4 Freistellungen und eine für angebliche Projekte. 2010 sind es gesetzmäßig 3 Freistellungen da weniger Personal vorhanden, 1 Freistellung angeblich vom AG. Zeitlich also 5 Freistellungen die nicht gewählt wurden. Wie schon gesagt angeblich wären die Verhandlungen mit dem AG nicht abgeschlossen nur das Hauptwerkt mit 23 BRM hat ihre gesetzlichen Freistellungen plus die vom AG gewählt.
rkoch nein alle 5 nehmen die Freistellungen wahr ohne das sie gewählt wurden sind.
Erstellt am 09.07.2010 um 01:55 Uhr von rainerw
@Elster
Richtig ist. Spätestens alle 4 Jahre nach dem normalen Wahlrythmus ist ein neuer BRV ein neuer Stelli, ein neuer Schriftführer, neue Ausschussmitglieder und auch neue Freigestellte zu wählen. Sind dies hinterher wieder die gleichen ist es auch gut. Aber zunächst einmal müsst ihr durch dem Prozedere durch.
Auf was wollte einer der sogenannten Freigestellten sich denn jetzt stützen wenn dem AG auf einmal in den Sinn kommt im den Lohn nicht zu zahlen weil er unerlaubt vom Arbeitsplatz weg geblieben ist?
Übrigens, wenn Du die Sache noch weiter diskutieren willst gehe bitte in Deiner Eingangsfrage unter Beitrag bearbeiten zurück und entferne das Häkchen bei den 7 Antworten.