W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung

S
Schalakatz
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebsvereinbarung mit unserer Geschäftsleitung auf den Weg gebracht. Wir im Betriebsrat sind 3 Mitglieder und auf der BV hat bisher nur ein Mitglied unterzeichnet. Ist diese Betriebsvereinbarung nun gültig, oder müssen mindestens 2 unterzeichnen?

93405

Community-Antworten (5)

B
BRVLH

07.07.2010 um 13:27 Uhr

Betriebsvereinbarungen begründen unmittelbar und zwingend Rechte und Pflichten für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Daher ist es notwendig, dass über ihren Inhalt so wenig wie möglich Zweifel besteht. Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt deshalb im § 29 vor, dass Betriebsvereinbarungen schriftlich niederzulegen und zu unterschreiben sind.

Von der Betriebsvereinbarung sollte es jeweils zwei im Original unterschriebene Exemplare geben - eine für den Betriebsrat und eine für den/die ArbeitgeberIn.

Unterzeichnet wird die Betriebsvereinbarung von dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats. Also braucht ihr nicht alle unterschreiben denn dafür gibt es den BRV der das Gremium nach aussenhin vertritt.

W
Widder

07.07.2010 um 13:34 Uhr

Wenn der BR einen Dementsprechenden Beschluß gefaßt hat, unterzeichnet der BRV, quasi im Auftrag, die Betriebsvereinbarung.

Sie ist mit einer Unterschrift gültig, da dies ja auch als Vertretung des BRV geschehen kann.

Stell dir vor, du hättest einen BR mit einer Größe von 21 oder mehr BRM. Wenn da jeder unterschreiben müßte?????

M
monalisa

07.07.2010 um 13:57 Uhr

@BRVLH, Widder, naja....
2 Unterschriften sollten es schon sein, wenn die BV Gültigkeit erlangen sollte. BR(V) plus AG, oder? :-)

R
rainerw

07.07.2010 um 14:01 Uhr

@MonaLisa Du bist ja drauf-----grins

R
rkoch

07.07.2010 um 14:10 Uhr

Kleines Detail:

und auf der BV hat bisher nur ein Mitglied

Ich hoffe das das nicht wörtlich gemeint ist. Wie die anderen schon gesagt haben: NUR der BRV darf das, nicht irgendein BRM.

Ihre Antwort