Erstellt am 07.05.2013 um 21:04 Uhr von Hoppel
Was/steht denn im Arbeitsvertrag von Mitarbeiter B????????????????
Erstellt am 08.05.2013 um 09:45 Uhr von gironimo
Ändern sich denn die Umstände, unter der die Arbeit zu vollrichten ist wesentlich dadurch, dass der AN die Schreibtische wechselt? Ich tippe mal eher darauf, dass dies nicht der Fall ist (gleiches Gebäude, gleiche Etage ....) und die Vertretung war ja ohnehin schon immer gegeben.
Wo liegt eigentlich das Problem??