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Verordneter Kleiderstil am Empfang - Nötigung?

W
Wave
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Kann eine Mitarbeiterin ohne arbeitsvertragliche Festlegung aufgefordert werden, ihren Kleiderstil zu ändern bzw. muss sie sich der Aufforderung durch ihre exponierte Stellung am Empfang ggf. beugen?

Am Empfang unserer internat. tätigen Fa. sitzt eine dorthin zwangsversetzte Frau (vorher als Schreibkraft tätig), die durch ihr äußeres Erscheinungsbild negativ auffällt (große Schlabberpullis, weite Freizeithosen etc.). Ihre Vorgesetzte, die Personalchefin, legte ihr im MA-Gespräch nahe, sich andere Kleidung zuzulegen. Sie bot ihr an, sie beratend zu begleiten.

Die MA hat den BR gebeten, für sie tätig zu werden. Nach welcher Rechtsgrundlage kann der BR einschreiten?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

19.04.2006 um 12:53 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG könnte hier der Hebel für einen BR sein. Allerdings zählt eine angeordnete Dienstkleidung nur bedingt "als Einschränkung der Persönlichkeitsrechte". Gibt es denn auch mehr Geld für die Beschaffung der Bekleidung?

Spannende Frage...

W
Wave

19.04.2006 um 15:23 Uhr

Nein, es gibt kein Extrageld oder eine Gehaltserhöhung für die geforderte Bekleidung. Was meinst du mit "bedingter Einschränkung"? Wann ja, wann nein?

K
Kölner

19.04.2006 um 16:06 Uhr

Naja, ich meine damit, dass es Positionen in einem UN geben kann, die bestimmte Verhaltens- und Bekleidungsnormen mit sich bringen (vgl. den Banker, die Schornsteinfegerin etc.). Mit dem Tragen dieser Bekleidung werden nicht meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt - wie ein erfindungsreicher Argumentierer vielleicht denken könnte.

Ihr solltet Euer MBR gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ausüben!

W
Wave

19.04.2006 um 17:43 Uhr

So weit so gut, so wenig findig sind wir hier mit dem Argumentieren gar nicht. Aber die AN arbeitet nun mittlerweile seit über 2 Jahren in dieser Position am Empfang, die eben bestimmte Bekleidungsnormen mit sich bringen kann. Nur hat sie bislang noch niemand aufgefordert, sich den Gegebenheiten anzupassen, obwohl ihre Kleidung von Beginn an unpassend für den Empfang war. Meine Frage war, ob das ohne vertragliche Vereinbarung nach einer solchen Zeit geht. Denn: wo sind Bekleidungsnormen festgeschrieben? Dieser Verhaltenskodex ist eben unverbindlich, oder?

Z
Z.Ickig

19.04.2006 um 18:03 Uhr

Die einfachste und kostengünstigste (jedenfalls für die betroffene Arbeitnehmerin) wäre es wohl, wenn der Betrieb eine Art Uniform anschafft. In Hotels ist das ja gang und gäbe, und auch einige Airlines haben für ihre Stewardessen echt todschicke Fummel.

Ehrlich gesagt, finde ich es eine Selbstverständlichkeit, an einem Empfangsarbeitsplatz "repräsentativ" bekleidet zu sein, denn schließlich hat hier der Besucher/Kunde den ersten Kontakt mit dem Unternehmen. Schlabberpulli und Schlabberbuxe aus selbstgeschossenen Polyestern gehören da einfach nicht hin.

K
Kölner

19.04.2006 um 18:27 Uhr

@Z.Ickig Spannend an der Sache ist ja, dass zwei Jahre ins Land gezogen sind und der Schlabberlook in Ordnung war und diese Dame zwangsversetzt wurde.

Ich mag auch keine unfreundlichen (zickigen) Fleischwurstfachverkäufer; schule ihn deswegen aber auch nicht zum Beleidigte-Leberwurstverkäufer um.

Z
Z.Ickig

19.04.2006 um 19:24 Uhr

*grins wenn dann die Leberwurst nicht im Schlabberlook daherkommt....

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