Erstellt am 25.07.2021 um 22:16 Uhr von ganther
hängt davon ab, was wie im Sozialplan geregelt ist. Das kann dir hier niemand sagen. Wir kennen das Papier nicht. Nett fragen kann er natürlich immer...
Erstellt am 25.07.2021 um 22:46 Uhr von celestro
Wieso kündigt der MA hier überhaupt? Wenn er unter die Personen fällt, die gekündigt werden, erhält er auf jeden Fall die Abfindung. Wenn nicht, wird er nicht gekündigt. Also wozu die unsinnige Eigenkündigung?
Erstellt am 26.07.2021 um 08:34 Uhr von UdoWoe
Einen Anspruch auf Abfindung besteht nie. Ich würde ihm raten auch nicht zu kündigen, zumindest nicht bis er einen neuen Arbeitsplatz hat.
Abfindung bekommt man nur, wenn man einen Anspruch aufgrund von einen Interessenausgleich oder Sozialplan hat oder es mit dem AG aushandelt.
Eine Eigenkündigung ohne einen neuen Arbeitsplatz bedeutet meistens auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld (es geht auch wenige Ausnahmen, trotzdem Vorsicht). Der AN sollte sich auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Erstellt am 26.07.2021 um 12:44 Uhr von Catweazle
"Ein Anspruch auf Abfindung besteht nie."
Nach einer gewonnen Kündigungsschutzklage kann durchaus ein Anspruch entstehen. (§9 Abs. 1 Satz 2 Kschg)
Erstellt am 26.07.2021 um 13:21 Uhr von UdoWoe
Wie du schon schreibst Catweazle: "kann".....
Muß aber nicht und es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Erstellt am 26.07.2021 um 14:24 Uhr von xyz68
Gesetzliche Regelung : § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung im Kündigungsschutzgesetz.
gilt aber nicht bei Eigenkündigung.
Und falls nicht ausdrücklich im Sozialplan irgendetwas anderes geregelt ist, erklär mir bitte jemand, warum der Arbeitgeber jemanden eine Abfindung zahlen sollte, den er nicht unbedingt loswerden wollte.
Erstellt am 26.07.2021 um 15:00 Uhr von rtjum
"warum der Arbeitgeber jemanden eine Abfindung zahlen sollte, den er nicht unbedingt loswerden wollte"
und wenn der AG jemanden los haben will und der jemand kündigt wird der AG auch nichts zahlen ;-)
Erstellt am 26.07.2021 um 20:30 Uhr von Catweazle
Bei einem Sozialplan kommt es nicht darauf an was der Arbeitgeber will. Entscheidend ist die Sozialauswahl. Ein vom Sozialplan betroffener Mitarbeiter kann durch Eigenkündigung durchaus Anspruch auf eine Abfindung haben ohne von einer Kündigung bedroht zu sein.