Erstellt am 08.02.2007 um 15:40 Uhr von Saluk
Indem der AG MA einstellt ohne BR-Zustimmung könnt ihr BetrVG §101 anwenden und vor Gericht gehen.
Die Verschwiegenheit geht bereits aus BetrVG §120 hervor, ihr braucht nichts zu unterschreiben.
Kopien sind nicht explizit erlaubt, ihr dürft euch aber "Notizen" machen.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.02.2007 um 16:30 Uhr von SvenHH
Soweit schon einmal vielen Dank. der AG hat uns aber bislang zwecks Zustimmung zur Neueinstellung die Arbeitsverträge geschickt, aus denen ja auch die für uns wichtigen Angaben wie Arbeitsbereich, Art des Vertrages (befristet oder nicht...), Urlaubstage etc.pp hervorgehen. Wenn ich Eure Antworten richtig interpretiere, hätte er uns diese Verträge also nie aushändigen müssen/sollen, sondern die nötigen Angaben anderweitig übermitteln müssen??
Gruß
SvenHH
Erstellt am 09.02.2007 um 07:35 Uhr von Saluk
Du interpretierst korrekt.
Einblick in den Vertrag bekommt der BR eigentlich nur wenn er den MA begleitet, wenn dieser die Personalakte sehen möchte. Da ist natürlich dann auch der Vertrag drin...
Grüße,
Saluk