Geheimhaltungspflicht des BR bei Arbeitsverträgen
Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Unser AG stellt ab un an Leute ein und wenn überhaupt stellt er uns den Arbeitsvertrag verspätet zur Verfügung, so dass mittlerweile einige Kollegen arbeien, die ohne BR Zustimmung eingestellt wurden. Als wir die bemängelten und die Übersendung der Veträge fordeten, wurden wir gebetn, zunächst eine "Verschwiegenheitserklärung" zu unterzeichnen und obendrein die jeweiligen Arbeitsverträge der neuen AN zurückzugeben, keine Kopien zu behalten und auch nichts auf aneren Datenträgern zu speichern. Ist das rechtens? Danke im Voraus SvenHH
Community-Antworten (3)
08.02.2007 um 16:40 Uhr
Indem der AG MA einstellt ohne BR-Zustimmung könnt ihr BetrVG §101 anwenden und vor Gericht gehen.
Die Verschwiegenheit geht bereits aus BetrVG §120 hervor, ihr braucht nichts zu unterschreiben.
Kopien sind nicht explizit erlaubt, ihr dürft euch aber "Notizen" machen.
Grüße, Saluk
08.02.2007 um 17:30 Uhr
Soweit schon einmal vielen Dank. der AG hat uns aber bislang zwecks Zustimmung zur Neueinstellung die Arbeitsverträge geschickt, aus denen ja auch die für uns wichtigen Angaben wie Arbeitsbereich, Art des Vertrages (befristet oder nicht...), Urlaubstage etc.pp hervorgehen. Wenn ich Eure Antworten richtig interpretiere, hätte er uns diese Verträge also nie aushändigen müssen/sollen, sondern die nötigen Angaben anderweitig übermitteln müssen?? Gruß SvenHH
09.02.2007 um 08:35 Uhr
Du interpretierst korrekt.
Einblick in den Vertrag bekommt der BR eigentlich nur wenn er den MA begleitet, wenn dieser die Personalakte sehen möchte. Da ist natürlich dann auch der Vertrag drin...
Grüße, Saluk
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