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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauensleute-Wahl

R
Rocce
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir wollen eine Wahl durchführen wissen aber nicht wie das geht.Mann muß bestimmt die Gewerkschaft darüber informieren,gehe ich von aus!Muß der BR auch einen Beschluß fassen?Und haben Vertrauensleute auch einen Schutz wie z.B der BR?Müssen sie sich auch beim Arbeitgeber abmelden,wenn sie ihrer Aufgabe nachgehen?Bin selber BRM aber habe darüber noch nichts weiter gehört oder gelesen bzw. mit befasst!!! Liebe Grüße Rocce

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Community-Antworten (2)

E
earlofcirkle

06.07.2010 um 23:31 Uhr

Hallo Rocce, Infos zur Durchführung der Wahl findest Du hier:http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A456501-CCA0F2D1/internet/style.xsl/view_975.htm . Auf alle Deine weiteren Fragen kann ich Die eigentlich nur Raten Dich direkt an Deine Gewerkschaft zu wenden. Da Du als Betriebsrat und Gewerkschaftsmitglied automatisch auch im Vertrauenkörper Deines Unternehmens bist, kann Du doch Deinen Gewerkschaftsvertreter bei Eurer nächsten VK-Sitzung mit all Deinen Fragen beanspruchen.

Gruß earl

R
rkoch

07.07.2010 um 12:04 Uhr

Eurer nächsten VK-Sitzung

Hier beißt sich die Schlange in den Schwanz. Keine VK-Sitzung ohne VK.....

Aber earlofcirkle hat grundsätzlich Recht: Die Wahl des VK und alles was damit zusammenhängt geht von der zuständigen (!) Gewerkschaft aus. Also ab zur Gewerkschaft.

Muß der BR auch einen Beschluß fassen?

Nein! BR und VK sind zwei grundverschiedene Institutionen auf grundverschiedener Rechtsbasis. Auch die von earlofcirkle zitierte Regel "Betriebsrat und Gewerkschaftsmitglied automatisch auch im Vertrauenkörper" ist nicht zwingend sondern abhängig von der Rechtsgrundlage, d.h. Satzung der Gewerkschaft bzw. u.U. TV. Der BR hat auf jeden Fall erstmal gar nichts mit dem VK am Hut, weiteres siehe Satzung.

Und haben Vertrauensleute auch einen Schutz wie z.B der BR?

Der AG hat mit dem VK grundsätzlich nichts am Hut. Ein TV kann allerdings den AG dazu verpflichten, VKM besondere Rechte einzuräumen.

Müssen sie sich auch beim Arbeitgeber abmelden,wenn sie ihrer Aufgabe nachgehen?

Solange es keinen entsprechenden TV gibt, der den VKM besondere Rechte einräumt, macht der VK seine Arbeit AUSSERHALB der Arbeitszeit - und dann geht es den AG natürlich gar nichts an. Ansonsten siehe TV.

NB: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensmann_%28Gewerkschaft%29

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