W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Augabe haben die BR, die ein Restmandat haben?Und welche muss der "neue"BR" übernehmen?

W
waldfee
Jan 2018 bearbeitet

Ein Betrieb wurde übernommen.Die bisherigen BR-Mitglieder (3) von diesem Unternehmen wurden in unserem BR als Vertrauensleute "integriert".Nun ist es so, dass den MA des übernommenen Betriebes neue Arbeitsverträge angeboten wurden. Teilweise wurden sie angenommen, teilweise noch nicht. Es sollten Gespräche mit der GL und den MA stattfinden, die die neuen Verträge noch nicht unterschrieben haben Die Gespräche fanden aber noch nicht statt. Die Vertrauensleute sind der Meinung, daß der BR des "neuen Betriebes bzw des Betriebes, der sie übernommen hat, für alles zuständig ist. Die Vertrauensleute sind in unserem BR nicht abstimmungsberechtigt.Meine Frage: welche Aufgaben müssen diese Vertrauensleute noch übernehmen und dürfen sie nicht einfach auf uns übertragen.Zur Zeit ist es so, daß diese Vetrauensleute nur meckern und nichts tun. Uns quasi zwingen, an die GL heranzutreten und dort zu verlangen, daß z.B.diese Gespräche stattfinden müssen. etc. es hängt dort noch Einiges mehr dran.

5.717010

Community-Antworten (10)

T
Tanzbär

02.11.2009 um 19:38 Uhr

#Meine Frage: welche Aufgaben müssen diese Vertrauensleute noch übernehmen # Keine! Sie sind keine BR mehr, sie haben also auch bei euren Sitzungen nichts verloren. Damit können sie auch keinerlei BR-Aufgaben übernehmen.

#Zur Zeit ist es so, daß diese Vetrauensleute nur meckern und nichts tun. # Tja, wie der "normale Arbeitnehmer" eben ... ;)

Ich kann auch mit dem Begriff "Vertrauensleute im Betriebsrat" nichts anfangen.

W
waldfee

02.11.2009 um 19:46 Uhr

Vertrauensleute wurden in unseren BR berufen, damit sie uns helfen, z.B. den Sozialplan einzuhalten, den wir zwar kennen, aber diese BRler ja mit der GL abgeschlossen haben und viel besser "im Bilde" sind als wir. Wir fanden es gut, Leute im BR zu haben, die von den übernommenen Betrieben "Ahnung" haben und auch ihre eigenen Leute kennen, Das erspart ja eigentlich Einiges. Die "Bearbeitung"einiger Probleme sollte eigentlich dann schneller gehen- dachte ich zumindest. Unsere Vertrauensleute sind bei jeder BR-Sitzung dabei. Da ich erst seit 2 jahren dabei bin, bin ich davon ausgegangen, daß dies in Ordnung ist.

N
nicoline

02.11.2009 um 23:50 Uhr

waldfee es ist dringend zu raten, dass der BR Eures Betriebes und auch der BR des übernommenen Betriebes sich informieren, über Restmandat und Übergangsmandat und wenn Ihr alle aus dem BetrVG und den Kommentaren nicht schlau werdet, dann holt Euch Beratung!!!!!

http://www.hebinger.net/kanzlei/Betriebsrat%20Uebergangsmandat%20Restmandat.htm

M
monalisa

03.11.2009 um 06:11 Uhr

@waldfee, "Unsere Vertrauensleute sind bei jeder BR-Sitzung dabei." Ich kann nicoline's Rat nur bekräftigen, denn mir scheint, dass bei euch weitaus mehr im argen liegt, als dass nur die Nichtöffentlichkeit während einer BR - Sitzung nicht gewahrt ist.

D
DerAlteHeini

03.11.2009 um 13:39 Uhr

waldfee Diese Vertrauensleute haben im BR und den Sitzungen nichts zu suchen. Sind die Vertrauensleute bei einer Beschlussfassung dabei, dürften die Gefassten Beschlüsse anfechte bar sein.

Möglich währe hier nur, dass die Kollegen als Berater zu einem Tagesordnungspunkt in einer Betriebsratssitzung eingeladen werden, mehr aber nicht. Hat der BR sich mit den Beratern beraten müssen diese Kollegen die Sitzung wieder verlassen. Sie dürfen auf keinen Fall bei der Beschlussfassung dabei sein.

W
waldfee

03.11.2009 um 18:49 Uhr

Danke. Die Vertrauensleute sind in einer Vereinbarung mit der GL und uns Betriebsratsmitglieder, nur dürfen sie keine Beschluesse mit abstimmen. Also denke ich, es ist korrekt, wenn sie anwesend sind.

D
DonJohnson

03.11.2009 um 18:55 Uhr

nur dürfen sie keine Beschluesse mit abstimmen. Also denke ich, es ist korrekt, wenn sie anwesend sind. Nein, das denkst du leider falsch... Siehe hierzu § 30 Satz 4 BetrVG... Aber auch ich denke, dass das euer kleinstes Problem sein könnte...

D
DonJohnson

03.11.2009 um 18:58 Uhr

@waldfee Also ich habe es mir nbochmals durchgelesen. Du hast geschrieben: Die Vertrauensleute sind in einer Vereinbarung mit der GL und uns Betriebsratsmitglieder Das geht echt gar nicht. Ich befürchte nciht nur dass ihr größere Probleme habt, ich bin mir dessen jetzt echt sicher...

M
monalisa

03.11.2009 um 18:59 Uhr

@waldfee, alle Beschlüsse, die ihr im Beisein von Nichtbetriebsratsmitgliedern fasst, sind nicht gültig..... Es ist nicht korrekt, dass die Vertrauensleute (sofern man sie so nennen will) in BR - Sitzungen anwesend sind! Das BetrVG ist da sehr klar und eindeutig!

"IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit Aus der Bestimmung, dass die BR-Sitzungen nicht öffentlich sind, folgt, dass grundsätzlich nur BR-Mitglieder, bei Verhinderung die entsprechenden Ersatzmitglieder (vgl. zum Teilnahmerecht eines gekündigten Ersatzmitglieds LAG Hamburg 6. 10. 05, AiB 06, 338), an ihnen teilnehmen dürfen" waldfee, das ist nur der erste Satz aus dem Kommentar vom DKK! Schnapp dir das BetrVG, egal ob Fitting oder DKK, du wirst keine grossen Unterschiede zwischen den Autoren finden!

§ 30 BetrVG, IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit

D
DonJohnson

03.11.2009 um 19:02 Uhr

ML Ich glaube die VL die waldfee meinte sind solche von der GEW - also richtige VL/VK, aber vermutlich irre ich mich :-(

Ihre Antwort