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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

wahl der Vertrauensleute

H
huber
Nov 2016 bearbeitet

betr:Wahl der Vertrauensleute ist es erforderlich bei Wahl der Vertrauensleute in der Gewerkschaft zu sein?

5.88905

Community-Antworten (5)

D
diealte

28.03.2009 um 16:56 Uhr

Ja, eshandelt sich hierbei ja um Vertrauensleute der GEW

K
Kölner

28.03.2009 um 16:59 Uhr

@huber Diese Frage einer Gewerkschaft gestellt und selbige würde verzweifeln!

R
ridgeback

28.03.2009 um 17:19 Uhr

@huber, die gewerkschaftlichen Vertrauensleute werden von den organisierten Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt. Siehe diealte. Ferner hat die Gewerkschaft keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ihre Vertrauensleute in den Räumen des Betriebs wählen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Wahl außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, da es sich bei der Wahl um einen "innergewerkschaftlichen Organisationsakt" handelt.

DAH
Der alte Heini

28.03.2009 um 21:01 Uhr

huber Vertrauensleute der Gewerkschaft ist so eine Sache. Fragt doch einmal die Gewerkschaft, ob Vertrauensleute einen gesetzlichen Schutz vor zB Kündigungen haben und inwieweit die Gewerkschaft Nachteile abfedert die den Kollegen aufgrund der Tätigkeit als Vertrauensmann widerfahren.

S
Speedy

28.03.2009 um 21:51 Uhr

@ der alte Heini

muß denn immer alles abgefedert und beschützt werden , wenn es leute gibt die für sich und andere engagiert ?? Ich finde wenn sich der vertrauensleute-körper im betrieb aufbauen läßt , dann sollte jeder auch mitarbeiten bzw die richtigen leute wählen !! Sonst steht man bei der nächsten Tarifverhandlung ganz ohne die meinung der breiten masse da , oder ?

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