Erstellt am 28.03.2009 um 15:56 Uhr von diealte
Ja, eshandelt sich hierbei ja um Vertrauensleute der GEW
Erstellt am 28.03.2009 um 15:59 Uhr von Kölner
@huber
Diese Frage einer Gewerkschaft gestellt und selbige würde verzweifeln!
Erstellt am 28.03.2009 um 16:19 Uhr von ridgeback
@huber,
die gewerkschaftlichen Vertrauensleute werden von den organisierten Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt.
Siehe diealte.
Ferner hat die Gewerkschaft keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ihre Vertrauensleute in den Räumen des Betriebs wählen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Wahl außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, da es sich bei der Wahl um einen "innergewerkschaftlichen Organisationsakt" handelt.
Erstellt am 28.03.2009 um 20:01 Uhr von Der alte Heini
huber
Vertrauensleute der Gewerkschaft ist so eine Sache.
Fragt doch einmal die Gewerkschaft,
ob Vertrauensleute einen gesetzlichen Schutz vor zB Kündigungen
haben und inwieweit die Gewerkschaft Nachteile abfedert die den
Kollegen aufgrund der Tätigkeit als Vertrauensmann widerfahren.
Erstellt am 28.03.2009 um 20:51 Uhr von speedy
@ der alte Heini
muß denn immer alles abgefedert und beschützt werden , wenn es leute gibt die für sich und andere engagiert ??
Ich finde wenn sich der vertrauensleute-körper im betrieb aufbauen läßt , dann sollte jeder auch mitarbeiten bzw die richtigen leute wählen !! Sonst steht man bei der nächsten Tarifverhandlung ganz ohne die meinung der breiten masse da , oder ?