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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufforderung zur BR-Wahl/Werbung

S
SchakKlusoh
Nov 2016 bearbeitet
Ich bin für einen Aushangkasten der Gewerkscahft in der Firma verantwortlich. Es gibt (mit mir) vier Vertrauensleute. Ich würde gerne eine Woche vor der BR-Wahl die vier Fotos der Vertrauensleute mit jeweils einem Statement und der Aufforderung zur Wahl zu gehen (so etwas wie "Der Betriebsrat ist wichtig. Geht wählen!") in den Kasten hängen. Wahrscheinlich werden alle Vertrauensleute kandidieren.
Wäre das [verbotene] Werbung?
Dank für Eure Antworten.
2.89307

Community-Antworten (7)

T
Topaz

25.01.2014 um 17:38 Uhr

Bin nicht sicher, ob die Frage ernst gemeint ist?

G
gironimo

25.01.2014 um 18:19 Uhr

Du kannst noch den Aufruf des Bundespräsidenten daneben hängen. Gibt es als Plakat auch bei der Gewerkschaft.

S
SchakKlusoh

25.01.2014 um 18:44 Uhr

Doch, die Frage ist ernst gemeint.

Ich dekoriere den Kasten jede Woche um. Den Aufruf des BP hänge ich gerne auf. Finde ich echt gut! Danke für den Tip Bei uns (Forschung und Entwicklung) gibt es regelrechte Betriebsrats- und Gewerkschaftsfeinde. (Die Tariferhöhungen kassieren sie trotzdem gerne.) Die sind ziemlich hardcore. Sie halten einem jeden kleinsten Fehler vor und schreiben EMails an Gott und die Welt in denen solche "Verfehlungen" breit ausgewalzt werden.
Ich will nicht die Wahl durch irgendeine Dämlichkeit gefährden.
S
Snooker

25.01.2014 um 19:35 Uhr

Ich hoffe nur das Du dich um diesen GEW Kasten in deiner Freizeit kümmerst. Denn ist es keine reine BR arbeit sondern für die GEW kann der AG dir ne Abmahnung schreiben, weil Du deine arbeitvertraglichen Pflichten verletzt. Ansonsten kannst Du das besagte ruhig rein hängen.

S
SchakKlusoh

25.01.2014 um 20:45 Uhr

Danke! Das wollte ich hören.

Ich bin im Vertrauenskörper und habe meine Schulung, daß ich das alles nur in der Pause machen darf, schon gehabt. Trotzdem ´Danke´ für die Erinnerung. Ich bin (noch ;-) ) nicht im Betriebsrat.

H
Hoppel

26.01.2014 um 17:01 Uhr

@ SchakKlusoh

Ich würde davon absehen, Wahlaufrufe mit den Gesichtern Eurer gewerkschaftlichen Vertrauensleute zu zieren.

Verboten ist es nicht! Aber es könnte Euch zum Nachteil gereichen, wenn Aufrufe mit Eurem Konterfei durch KollegInnen quasi als Vorteilsnahme gesehen werden. Gewerkschaften bieten doch reichlich neutrale Unterlagen an ...

Beispielsweise hier: http://br-wahl.verdi.de/die-wahlen/die-wahl/++co++192d0a92-04b6-11e3-9d24-52540059119e

S
SchakKlusoh

27.01.2014 um 22:40 Uhr

@Hoppel Neutrale Aushänge haben wir bereits. Die liest so gut wie keiner. Selten mal, daß jemand vor dem Kasten steht. Ich werde auch auch den Bundespräsi aufhägnen, aber ich mache mir keine Hoffnung, daß das zu einem Erdrutsch führt. Wir haben eine sehr schlechte Wahlteilnahme in diesem Bereich. Die mögen die Gewerkschaft und den BR nicht. Natürlich ist meine Befürchtung, daß das als Vorteilsnahme interpretiert wird. Auch von den anderen Bewerbern. Aber irgendwas muß man doch tun, damit gewählt wird?!?!?

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