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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Unterbesetzung voll geschäftsfähig?

K
kaseeki
Nov 2016 bearbeitet

unserer Vorsitzende musste ausscheiden, das nachrückende (einzige) Ersatzmitglied hat ebenfalls kurz danach sein Amt niedergelegt. Nun sind wir mit 4 BR in unserem Betrieb unterbesetzt. Sind wir bis zur nächsten Wahl noch voll geschäftsfähig? Wer kann mir helfen

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Community-Antworten (3)

A
Amigo

06.07.2010 um 20:38 Uhr

Hola kaseeki, wie viele MA habt ihr in euren Betrieb so 51/100? Wenn ja haben sich nur 6 leute aufgestellt?

D
DonJohnson

06.07.2010 um 20:43 Uhr

Amigo, was war das denn bitte schön für eine Antwort kopfschüttel

kaseeki Schau mal §13 BetrVG an. Bitte in Gänze und besonders Abs 2 Nr 2.

R
rkoch

07.07.2010 um 11:26 Uhr

Ergänzend zu DJ:

Schau bei der Gelegenheit auch §22 BetrVG an. Schau Dir bitte auch die Kommentierungen zu diesen beiden §§ an.

Falls Du anhand des Textes nicht klar kommst (auch wenn er ausnahmsweise mal ziemlich eindeutig ist) frag nochmal nach....

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