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Mitbestimmung Diensteinteilung

B
Blattsteiger
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen Bei der Dienstplangestaltung sind dem BR erheblich Ungerechtigkeiten aufgefallen, die sich nach eingehender Prüfung bestätigt haben. Dem BR liegen einige Beschwerden von Kollegen vor, wo ungerechte Verteilung von Diensteinsätzen beklagt werden. Den DP erstellt ein AN der sich seit geraumer Zeit bevorteilt. Da die GL die Bedenken des BR nicht sehr ernst nimmt, ziehen wir in Erwägung rechtlich Beratung zu beanspruchen um einen Dienstplanausschuss durchzusetzen/zugründen, wodurch Dienstpläne nur noch von neutralen MA erstellt werden dürfen. (Evtl. durch E-Stelle) Gibt es jemand der Erfahrungen mit diese Problematik hat oder Anregungen/Tipps posten kann? Danke

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Community-Antworten (4)

D
DerAlteHeini

05.07.2010 um 19:29 Uhr

Blattsteiger Gibt es den zu dem Thema schon Betriebsvereinbarungen?

B
Blattsteiger

05.07.2010 um 19:49 Uhr

Es gibt einen Rahmen TV. Dort gibt es eine KANN-Regelung die da besagt: Es kann für die Erstellung von Dienstplänen eine Funktionszulage gezahlt werden. Mehr gibts da im Grunde nicht.

K
Kölner

05.07.2010 um 20:20 Uhr

@Blattsteiger Ich hielte es ja für sinnig und im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG für geboten, einen solchen DP einfach nicht zu genehmigen bis sich die Gestaltung/Aufteilung so darstellt, dass ein größeres Maß an Zufriedenheit gegeben ist.

D
DerAlteHeini

05.07.2010 um 20:30 Uhr

Blattsteiger Wenn es einen Tarifvertrag gibt, aber keine Regelungen zu Arbeitszeiten gibt, so sollte der BR sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG wahrnehmen. Das heißt er sollte erst einmal Betriebsvereinbarungen abschließen mit denen ihr eure Mitbestimmungrechte in Sachen, 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

vereinbart. In der Betriebsvereinbarung könnt ihr vereinbaren, dass Dienstpläne erstellt werden, wie ein Dienstplan auszusehen hat, wer den Dienstplan erstellen darf/muss, bis wann der Dienstplan dem BR zu Genehmigung vorliegen muss, was geschieht, wenn der Dienstplan vom BR, wie vorgelegt, nicht genehmigt wird, wann der Dienstplan den Arbeitnehmern bekannt gemacht wird, wie bei Änderungen des gültigen Dienstplans zu verfahren ist, usw., usw., usw,. Erst solltet ihr Grundlagen schaffen, bevor der BR wie wild anfängt konzeptlos zu agieren.

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