Hallo Leute,
der freigestellte BRV geht in den Urlaub und sein Stellvertreter übernimmt in der Zeit seine Arbeit und ist in dieser Zeit dann auch freigestellt.
Nun zu meiner Frage:
1. Wird dieser Vorgang stillschweigend vollzogen, oder "muß" dieser in einer BR-Sitzung per Bechluß behandelt werden?
2. Wie verhält es sich bei Krankheit des BRV?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Gruß