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Änderung von Beschlüssen nach lust und Laune

C
Carllo
Nov 2016 bearbeitet

Siehe Nachtrag. Hallo, wir haben in einer BR-Sitzung einen Beschluss gefasst, wo die Mehrheit gegen eine Änderung der Arbeitszeit in Bereich XY war. Dieses passte unseren ersten Vorsitzenden nicht, und er wartete bis einige der BR Kollegen im Urlaub waren und hielt noch einmal über den selben fall, natürlich mit unerfahrenen BR-Nachrückern eine BR-Sitzung ab und kam bei der zweiten Abstimmung damit durch. Frage, kann ich über einem Beschluss der mir nicht passt, wieder drüber abstimmen lassen, bis es dann so ist, wie ich es haben will. Gruß Carlo Nachtrag: der Beschluss wurde schon an den AG übermittelt.

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Community-Antworten (2)

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rainerw

02.07.2010 um 22:24 Uhr

Leider kann er das machen. Aber was hindert euch daran wenn ihr vollzählig seit einen neuen BRV zu wählen?

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Rübennase

02.07.2010 um 23:28 Uhr

Es kommt darauf an, ob der Beschluss schon an den AG übermittelt wurde.

siehe hier: Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Beschlüssen:

Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Beschlüssen ist, solange der Beschluss noch nicht durchgeführt wurde und noch keine Rechtswirkungen nach außen erlangt hat, jederzeit zulässig. Erforderlich hierfür ist lediglich ein weiterer Beschluss, welcher den früheren Beschluss abändert. Für diesen Beschluss gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Hat der Beschluss bereits Außenwirkung (z.B. durch Mitteilung an den Arbeitgeber) erzeugt, ist der Betriebsrat an diesen gebunden, sofern der Arbeitgeber nicht mit einer Änderung einverstanden ist.

Beispiel für die Bindungswirkung eines Beschlusses:

Der Betriebsrat hat den Abschluss einer Betriebsvereinbarung beschlossen. Dieser Beschluss ist dem Arbeitgeber bereits mitgeteilt worden. Damit kann diese nicht wieder rückgängig gemacht werden. Dem Betriebsrat bleiben nur die Möglichkeiten einer Nachverhandlung sowie einer Kündigung der Betriebsvereinbarung.

@rainerw Du hast völlig recht. Ein BRV der sich so verhält ist sofort abzuwählen.

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