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Darf ein BR-Vorsitzender eine Sitzung nach Lust und Laune schließen?

R
rIC
Jul 2019 bearbeitet

Darf ein BR-Vorsitzender eine Sitzung nach Lust und Laune schließen?

72009

Community-Antworten (9)

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Cyber99

15.07.2019 um 18:02 Uhr

Der Vorsitzende beruft die Sitzung ein und leitet diese auch. Er kann daher die Sitzung als Sitzungsleiter auch schließen. Manchmal macht das bei kontroversen und endlosen Diskussionen auch Sinn. Dann können sich die Gemüter beruhigen und man kann das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen. Wenn Euch die Art und Weise, wie der BRV die Sitzungen leitet nicht gefällt, dann könnt ihr den BRV ja auch abwählen.

N
nicoline

16.07.2019 um 10:55 Uhr

Cyber99 Er kann daher die Sitzung als Sitzungsleiter auch schließen. Hmmmm, für jede Sitzung gibt es eine Tagesordnung. Wenn der/die BRV die Sitzung schießt, ohne diese abzuarbeiten, wäre das nicht eine Änderung der Tagesordnung, wo es eines Beschlusses bedarf, bestimmte TOP von der Tagesordnung zu nehmen, bzw. nicht zu behandeln? Sicher ist, dass der BRV das Wort entziehen und um die Gemüter zu beruhigen eine Sitzungsunterbrechung anweisen kann.

P
Pjöööng

16.07.2019 um 12:02 Uhr

Jedenfalls nicht "nach Lust und Laune", sondern eher schon "im pflichtgemäßen Ermessen".

§
§§Reiter

16.07.2019 um 12:05 Uhr

Zitat von nicoline: "Hmmmm, für jede Sitzung gibt es eine Tagesordnung. Wenn der/die BRV die Sitzung schießt, ohne diese abzuarbeiten, wäre das nicht eine Änderung der Tagesordnung, wo es eines Beschlusses bedarf, bestimmte TOP von der Tagesordnung zu nehmen, bzw. nicht zu behandeln?"

Ersatzlos streichen kann der BRV die TOP natürlich nicht, aber er kann sie auf die nächste Sitzung verschieben. Manche Betriebsräte binden ihre Sitzungen an feste Zeiten, z.B. 8 - 16 Uhr und alle TOP die nicht bist Sitzungsende besprochen wurden fallen hinten runter und kommen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ich persönlich finde das nicht sinnvoll, aber das ist wahrscheinlich Geschmacksache. Soll aber heißen, der BRV kann die Sitzung beenden, solange er die übrigen TOP auf die TO der nächsten Sitzung nimmt.

N
nicoline

16.07.2019 um 13:25 Uhr

ERSATZLOS streichen kann der BRV die TOP natürlich nicht, Davon habe ich auch nicht gesprochen. Eine TO gilt immer für einen bestimmten Tag und für mich wäre das eine abstimmungspflichtige Änderung der TO, wenn der BRV die Sitzung abbricht (zumindest bis zum Beweis des Gegenteils)

  • Manche Betriebsräte binden ihre Sitzungen an feste Zeiten, z.B. 8 - 16 Uhr und alle TOP die nicht bist Sitzungsende besprochen wurden fallen hinten runter und kommen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.* Ja, da gibt es aber eine Regelung, das ist ja dann auch ok. Aber hier ist von Lust und Laune die Rede und da bleibe ich bei meinem Statement!
P
Pjöööng

16.07.2019 um 13:45 Uhr

"Manche Betriebsräte binden ihre Sitzungen an feste Zeiten, z.B. 8 - 16 Uhr und alle TOP die nicht bist Sitzungsende besprochen wurden fallen hinten runter und kommen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung."

Das klingt für mich nach schlechter Sitzungsvorbereitung und miserabler Sitzungsleitung. Ich sehe den BRV auch dafür verantwortlich dass alle TOPe in der Sitzung behandelt werden.

§
§§Reiter

16.07.2019 um 16:37 Uhr

Zitat von Pjöööng: "Das klingt für mich nach schlechter Sitzungsvorbereitung und miserabler Sitzungsleitung. Ich sehe den BRV auch dafür verantwortlich dass alle TOPe in der Sitzung behandelt werden."

Das sehe ich auch so und würde nie auf die Idee kommen so vorzugehen. Mir wurde nur mal von einem Richter erklärt, dass es Betriebsräte gibt die das so machen. Aber ich denke, dass der Sitzungsleiter die Sitzung vorzeitig schließen kann. Allerdings nicht nach "Lust und Laune". Da muss es schon sehr gute Gründe geben. Wie z.B. ein Streit der so eskaliert, dass abzusehen ist dass eine kurze Pause nicht reichen wird um die Gemüter zu beruhigen. Zum Glück hatte ich so eine Situation noch nie und hab bis jetzt auch immer alle TOPe ohne Probleme durch bekommen.

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Pjöööng

16.07.2019 um 17:26 Uhr

"Da muss es schon sehr gute Gründe geben. Wie z.B. ein Streit der so eskaliert, ..."

Pflichtgemäßes Ermessen...

"... hab bis jetzt auch immer alle TOPe ohne Probleme durch bekommen."

Das muss ja nicht das zwingende Ziel sein. Aber wenn es bei irgendeinem TOP hakt, dann sollte das Gremium entscheiden wie weiterverfahren wird. TOP verschieben? TO ändern (andere Punkte kippen)? Sitzung nach hinten raus verlängern? Und dafür muss der Vorsutzende halt die Uhr und die TO im Auge behalten.

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nicoline

16.07.2019 um 18:04 Uhr

Aber wenn es bei irgendeinem TOP hakt, dann sollte das Gremium entscheiden wie weiterverfahren wird. TOP verschieben? TO ändern (andere Punkte kippen)? Sitzung nach hinten raus verlängern? ???

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