Arbeitgeber verlangt Infos zu den Betriebsratssitzungen
Bin ich verpflichtet dem Arbeitgeber eine Aufstellung zu geben, wer wann an welcher Betriebsratssitzung teilgenommen hat? Auch über die Länge???
Community-Antworten (7)
01.07.2010 um 12:45 Uhr
Hi,
ich meine, dass Du es nicht mußt. Allerdings frage ich mich auch, aus welchem Grund Dein AG diese Liste haben möchte? Wenn zur BR Sitzung geladen wird, meldet man sich bei seinem Vorgesetztem ab. Somit dürften die Daten schon dem AG bekannt sein. Und wer als ordentliches Mitglied im BR ist, weiß er doch auch selbst. Wie gesagt, welche Absichten verfolgt denn Euer AG mit der Aufstellung?
Zyklus
01.07.2010 um 12:46 Uhr
Die Sitzungen sind dem AG ja anzuzeigen §30 BetrVG. Bei uns wird es so gehandhabt, daß der AG ein Avis bez. der Sitzung bekommt. Anschliessend wird eine Email an die Teamleiter versandt, in der über die Dauer informiert wird, um jeden einzelnen Kollegen abzusichern. Der Abteilungs-/Teamleiter sollte schon wissen, wo die Leute sind, wenn sie nciht am Arbeitsplatz sind. Damit wissen die VOrgesetzten eh, wer wann bei einer Sitzung war.
01.07.2010 um 12:50 Uhr
Vielen Dank für die Infos. Bei uns ist das so, dass der AG und die Abteilungsleiter die Sitzungstermine bekommen. Der Vorsitzende sagt vor den turnusmäßigen Sitzungen zwei bis drei Tage vorher nochmals in der GL/Perso bescheid. Die Betriebsräte melden , wenn sie zur Sitzung gehen , ab.
Der AG will jetzt die info, wer wann und wielange an den Sitzugen teilgenommen hat. Angeblich hätte sich eine neue Kollegin nicht richtig abgemeldet.
01.07.2010 um 12:54 Uhr
Hi,
klingt aber nach einem vorgeschobenen Grund.
Zyklus
01.07.2010 um 12:55 Uhr
Genau deswegen übernimmt das bei uns der BRV. Eine Email vorab, anschliessend eine Bestätigung über die Dauer, damit die Mitglieder safe sind. Wenn die Vorgesetzten ihre Email nicht lesen, dann sind sie selber schuld. Wenn natürlich einer meint, ggüber seinem Abteilungsleiter andere Zeiten anzugeben, weil er anschliessend noch in Pause war (bei uns leider vorgekommen), dann muß man eben mal genauer hinschauen.
01.07.2010 um 13:36 Uhr
Aber jeder BR entscheidet schon selbst wieviel Zeit er für seine BR Arbeit braucht und nicht der BRV. ES ist immer in Ordnung wenn sich der BR zur BR Arbeit abmeldet. das kann auch ein anschließendes Gespräch mit einem Kollegen sein oder die Vorbereitung zur Sitzung.
01.07.2010 um 13:46 Uhr
hallo Franklin,
das eine ist die Unterrichtung des AGs über die Sitzungen:
Fitting 24. Auflage § 30 RdNr 14
... Die jeweilige Unterrichtung kann entfallen, wenn die BRSitzungen - zB nach der Geschäftsordnung des BR - stets zu einer bestimmten Zeit stattfinden und dies dem AG bekannt ist. Da die Unterrichtungspflicht des BR lediglich dem Zweck dient, dass der Ag sich auf die Abwesenheit der BRMitglieder einstellen kann, ergibt sich aus ihr kein Anspruch des AGs, ihm nachträglich Beginn und Ende der Sitzung mitzuteilen. ...
Das entbindet aber nicht von dem zweiten Problem, der Pflicht sich beim Vorgesetzten ab- und wieder anzumelden. Diese Abmeldung braucht nicht persönlich zu erfolgen. Da ist eure Mail des BRV absolut ausreichend. Die Anmeldung, dass man wieder am Arbeitsplatz ist sollte schon jeder selbst machen. Ende der Sitzung ist ja nicht immer gleich Ende der BRArbeit.
Als Dauer der Sitzung sollte VORHER eine ungefähre Zeitspanne angegeben sein, mehr nicht.
Fitting § 37 RdNr 50
Was soll die Kollegin denn falsch gemacht haben?
Gruß PT Netty
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