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Abmeldung für regelmäßige stattfindende Betriebsratssitzungen

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defender
Nov 2016 bearbeitet

Ich glaube gelesen zu haben, finde aber nicht mehr den Texteintrag, dass Betriebsräte für regelmäßig wöchentlich zu festen Zeiten stattfindende Betriebsratssitzungen automatisch von der Arbeit freigestellt sind und deshalb sich für die Teilnahme an diesen Sitzungen beim Arbeitgeber/Vorgesetzten nicht extra abmelden müssen. Wer weiß etwas und kann entsprechende Urteile oder Fitting o.ä. angeben?

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Community-Antworten (5)

M
monalisa

04.07.2009 um 22:42 Uhr

@defender, "Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn die Sitzungen – z. B. auf Grund der Geschäftsordnung des BR – stets zu einer bestimmten Zeit stattfinden und dies dem AG bekannt ist (Fitting, Rn. 14; ArbG Hamburg, a. a. O.)"

§ 30 BetrVG, DKK, III. Unterrichtung des Arbeitgebers RN. 10

Wobei Betriebsratstätigkeit grundsätzlich vor vertraglicher Arbeit geht und ich so ganz nebenher noch der Meinung bin, dass keinem von uns Betriebsräten eine Perle aus der Krone fällt, wenn man sich trotz "eindeutigen Gesetzvorgaben" vor JEDER Sitzung beim Vorgesetzten ab- und wieder zurück melden kann. :-))

S
SpongBob

05.07.2009 um 10:42 Uhr

Bei uns bekommen alle Vorgesetzten ein E-Mail vom BRV über alle Termine die im nächsten Monat stattfinden. Sollten Außerordentliche Sitzungen stattfinden bekommen alle Vorgesetzten auch diese Termine.

Welchen Grund gibt es denn bei Dir, sich nicht abmelden zu wollen? Gibt es Probleme?

D
defender

05.07.2009 um 14:47 Uhr

Hallo MonaLisa hallo SpongBob, zunächst herzlichen Dank für eure Antworten.§ 30 BetrVG Fitting Rn 14 bedeutet,dass eine Unterrichtung zu wöchentlichen Sitzungen entfällt, falls diese jede Woche zum gleichen Termin stattfindet. Eine Pflicht zur Abmeldung wie in § 37 BetrVg Rn 50 Fitting für die einzelnen Betriebsräte gefordert,ist damit m.E. nicht ausgeschlossen.? Wir haben die wöchentlichen Sitzungen bisher ohne Abmeldung abgehalten, in der Meinung dass die Pflicht zur Abmeldung entfällt, unser AG droht jetzt mit Abmahnungen, falls die vermeintliche ( ? ) Pflicht zur Abmeldung nicht eingehalten wird. Wer weiss näheres für die wöchentlich regelmäßig stattfindenden Sitzungen und die Pflicht zur Abmeldung?

K
Kriegsrat

05.07.2009 um 16:58 Uhr

na, defender, kleinen machtkampf mit dem AG ausfechten ?

ich sehe das so wie monalisa ein kurzes "tschüss, ich geh dann zur sitzung" beim chef sollte man doch herausbringen können, ohne daß einem ein zacken aus der krone fällt..

insbesondere, da sich auch bei regelmässigen sitzungen sowohl die zusammensetzung des gremiums (z.b ersatzmitglieder) sowie die dauer der sitzung (je nachdem wieviel anliegt) ändern könnte

ihr könntet es auch darauf ankommen lassen und eine folgende abmahnung gerichtlich angehen, dann hättet ihr die klarheit, wie das in eurem speziellen fall zu sehen ist....

fitting §30 Rn14, bezieht sich , wie du schon festgestellt hast,auf die unterrichtung zu wöchentlichen sitzungen und kann deshalb nicht zur beurteilung einer etwaigen dadurch unnötig gewordenen persönlichen abmeldung des br-mitglieds beim verlassen des arbeitsplatzes herangezogen werden .... die abmeldepflicht besteht meiner meinung nach immer noch.......

D
defender

05.07.2009 um 18:57 Uhr

hallo kriegsrat Danke für deine Antwort, ich sehe das mittlerweile genau so.Problem war bei uns nur der Fall, dass eine jahrelange Praxis geändert wird und der Ton mit angedrohten Abmahnungen nicht adäquat war. Gruß defender

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