Erstellt am 29.01.2009 um 23:21 Uhr von Biggy
Hallo mandel
ihr solltet mal schnellstens eine Fortbildung besuchen, wenn ihr nicht mal wisst wie man rechtssichere Beschlüsse fasst
§ 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats.
Hier alles aufzuzählen wie man rechtssichere Beschlüsse fasst würde zu weit gehen.
Jedenfalls werden Beschlüsse in einer Betriebsratssitzung zu der mit Tagesordnung eingeladen wird mit der Stimmenmehrheit der BR Mitglieder gefasst.
Da du ja offentsichlich Internet hast kannst du ja mal Googlen, da kannst du einige Antworten finden.
Erstellt am 29.01.2009 um 23:24 Uhr von N8Gieger
zu 1. kann er nicht, der Betriebsrat legt den Zeitpunkt - unter berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten fest und teilt dies dem AG mit...(§30 BetrVG).
zu 2. Beschlüsse fasst der BR als Gremium auf einer BR-Sitzung (natürlich nur wenn ordentlich eingeladen wurde, das Thema auf der Tagesordnung steht, der BR auch beschlussfähig ist u.a. §33 BetrVG)
Das mit dem Druck versucht er doch blos ;-) Erzeugt doch blos Gegendruck ;-) Oder?
Lasst Euch schulen!
Erstellt am 29.01.2009 um 23:41 Uhr von rainer w
mandel
wenn trotzdem irgend etwas geschieht oder ausgeführt wird das gegen die von meinen Vorednern genannten Antworten verstößt, hat dies keine rechtsgültigkeit.
Erstellt am 30.01.2009 um 08:56 Uhr von Bärbel1
@mandel
ein unrichtiger/ ungültiger Beschluss kann aber, sofern die den Beschluss betreffende Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, in der nächsten (erneuten) Sitzung geheilt werden.
Merkt also ein BR-Gremium nach Ende / Nach der BR-Sitzung, dass sie einen ungültigen beschluss gefasst hat, und der AG die Maßnahme noch nich t umgesetzt haben, sollte der BRV kurzftistig eine Sondersitzung einberufen und den Beschluss erneut (rechtskräftig) wiederholen.