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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Arbeitgeber die Termine für Betriebsratssitzungen vorschreiben?

M
mandel3703
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe zwei Fragen

  1. )Kann der Arbeitgeber die Termine für Betriebsratssitzungen vorschreiben?

2.) Kann der AG das der Betriebsratsvorsitzende ohne Sitzung rumgeht und die Mitglieder zwischen Tür und Angel mal eben fragt ob ein § in einer Bv geändert werden kann und dieses das als einstimmiger Beschluß behandelt wird? Wir haben schon ähnliche Probleme mit einer BV gehabt und wollten dieses vermeiden indem wir unsere Beschlüsse in einem Protokoll festhalten. unser AG versuchte nun Druck Auszuüben.

5.30304

Community-Antworten (4)

B
Biggy

30.01.2009 um 00:21 Uhr

Hallo mandel ihr solltet mal schnellstens eine Fortbildung besuchen, wenn ihr nicht mal wisst wie man rechtssichere Beschlüsse fasst § 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats. Hier alles aufzuzählen wie man rechtssichere Beschlüsse fasst würde zu weit gehen. Jedenfalls werden Beschlüsse in einer Betriebsratssitzung zu der mit Tagesordnung eingeladen wird mit der Stimmenmehrheit der BR Mitglieder gefasst. Da du ja offentsichlich Internet hast kannst du ja mal Googlen, da kannst du einige Antworten finden.

N
N8Gieger

30.01.2009 um 00:24 Uhr

zu 1. kann er nicht, der Betriebsrat legt den Zeitpunkt - unter berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten fest und teilt dies dem AG mit...(§30 BetrVG).

zu 2. Beschlüsse fasst der BR als Gremium auf einer BR-Sitzung (natürlich nur wenn ordentlich eingeladen wurde, das Thema auf der Tagesordnung steht, der BR auch beschlussfähig ist u.a. §33 BetrVG)

Das mit dem Druck versucht er doch blos ;-) Erzeugt doch blos Gegendruck ;-) Oder? Lasst Euch schulen!

RW
rainer w

30.01.2009 um 00:41 Uhr

mandel wenn trotzdem irgend etwas geschieht oder ausgeführt wird das gegen die von meinen Vorednern genannten Antworten verstößt, hat dies keine rechtsgültigkeit.

B
Bärbel1

30.01.2009 um 09:56 Uhr

@mandel

ein unrichtiger/ ungültiger Beschluss kann aber, sofern die den Beschluss betreffende Maßnahme noch nicht umgesetzt ist, in der nächsten (erneuten) Sitzung geheilt werden.

Merkt also ein BR-Gremium nach Ende / Nach der BR-Sitzung, dass sie einen ungültigen beschluss gefasst hat, und der AG die Maßnahme noch nich t umgesetzt haben, sollte der BRV kurzftistig eine Sondersitzung einberufen und den Beschluss erneut (rechtskräftig) wiederholen.

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