Erstellt am 30.06.2010 um 17:44 Uhr von rainerw
mangia
Deine Annahme ist Richtig, denn der AG hätte erst das Anhörungsverfahren abwarten müssen.
Eine Kündigung kann dann nicht hilfsweise einen Monat später ausgesprochen werden sondern müsste neu erfolgen.
Ein Problem könnte für den AN entstehen wenn er Kündigungsschutzklage einreichen will und ihr unter 10 AN seit. Die greift dann nämlich nicht.
Erstellt am 30.06.2010 um 17:48 Uhr von mangia
Erstellt am 30.06.2010 um 21:42 Uhr von rockwell
was wird da wieder für unfug geschrieben !!!!
die kündigung "wäre" unwirksam, wenn der AN innerhalb von drei wochen Kündigungsschutzklage einreicht, sonst wird jede kündigung wirksam
ein blick ins kündigungsschutzgesetz würde helfen (§ 7)
Erstellt am 30.06.2010 um 22:16 Uhr von rainerw
@rockwell
Damit Du auch noch wieder einen neuen Nick reinsetzen kannst.........
.........ich behaupte nichts anderes, habe lediglich auf die Arbeitnehmeranzahl im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutzgesetz hingewisen.
Was Du nicht icht alles für wirre gedanken hast.
Erstellt am 30.06.2010 um 23:05 Uhr von rockwell
@ rainerw
persönlich zu werden ändert auch nichts an der Tatsache, daß du offenbar gar nicht verstehst, was du schreibst...
hätte die Fragestellerin deine Einschätzung an den Betroffenen weitergegeben
" die kündigung ist unwirksam, aber wenn du Klage einreichen würdest, die würde in einem Kleinbetrieb nicht greifen"
hätte der drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keinen Job mehr
die Einreichung einer Klage ist hier essentielle Vorraussetzung, um die Unwirksamkeit feststellen zu lassen
also bitte, überleg doch was du hier schreibst
Erstellt am 30.06.2010 um 23:24 Uhr von caretakerFM
@rockwell und rainerW,
in diesem Forum stellen Leute ihre Fragen mit dem Hintergrund Hilfe zu erfahren!!!!!
Wie auch bei einigen anderen Teilnehmern endet es teilweise in einem Schlagabtausch zwischen denjenigen welchen.
Das hilft dem Fragenden in keinster Weise!
Da dieser Zugang Öffentlich ist, kann jeder ihn einsehen. Jeder AG lacht sich tot wenn er soetwas liest!
Versucht doch bitte die Fragen sachlich zu beantworten, ohne jeglichen unangebrachten Kommentar, damit ist uns allen geholfen und spiegelt den Sinn unserer Kompetenz gegenüber den Neulingen wieder!
Bin selbst erst seit 1 1/2 jahren im Gremium, also keine absolute Leuchte, aber ich erlese mir viel. wo ich nicht weiterkomme Frage ich, doch auf solche Antworten kann ich verzichten!!!!!
Geht in den BR-Talk, da kann man sich abklatschen.
Erstellt am 01.07.2010 um 00:13 Uhr von rainerw
@caretakerFM
Wenn Du meine antworten hier verfolgst dann weißt Du auch das dies nicht meine Art ist.
Aber ich lasse mich nicht von einem User der mal einen festen Namen hatte hier blöde anmachen unter ständig wechselden Namen. Jeder kann hier seine Meinung zu einem Thema sagen, aber dann bitte ohne die blöden Nachsätze. Und in derVergangenheit ist Dir bestimmt schon aufgefallen das nicht nur mir das auf den Keks geht. Lässt er es nicht, werde ich künftig scharf schiessen.
Zu dem Thema möchte ich noch sagen das ich geschrieben habe "könnte........."
Ich wiederspreche dem Kollegen ja nicht Grundsätzlich. Jedoch sollte er auch § 23 des besagten Gesatzes beachten. Sicher könnte der AN eine Klage einreichen. Diese wäre, wenn ch sie nicht richtig stützen kann aber zum scheitern verurteilt. Wie gesagt: "wäre Wohl". Denn neben dem Stützen fehlt auch noch eine Ausreichende Begründung. Dies können wir hier aber nicht beurteilen da wir diese nicht im Detail kennen. Es ist halt immer ein wenig mehr als wie nur einen § zu lesen und ihn aber auch mit Leben auszufüllen.
Nun ist für heute schluss und ich sage mal bis morgen.