Erstellt am 29.06.2010 um 19:52 Uhr von caretakerFM
Nein, kann er nicht. § 87 BetrVG!
Das Nichtraucherschutzgesetz ist mittlerweile so schwammig geworden, dass jeder AG meint die Gesetzmäßigkeit für sich zu beanspruchen.
Der AG muss geeignete Möglichkeiten schaffen um den Rauchern gerecht zu werden( Raucherzimmer, Raucherpilz u.ä. ), ansonsten verstößt er gegen das AGG.
Das Ausstempeln zur Raucherpause ist eigentlich nicht mehr als Recht, da man sich ja vom Arbeitsplatz entfernt.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:15 Uhr von Lotte
caretaker,
"Der AG muss geeignete Möglichkeiten schaffen um den Rauchern gerecht zu werden( Raucherzimmer, Raucherpilz u.ä. ), ansonsten verstößt er gegen das AGG."
Diese Aussage möchte ich bezweifeln. Oder habe ich ein dementsprechendes Urteil verpasst?
Erstellt am 29.06.2010 um 21:48 Uhr von motte
Was sagt ihr aber zum Gewohnheitsrecht?
Erstellt am 29.06.2010 um 22:23 Uhr von pfeilenbogen
motte
Gewohnheitsrecht/ betriebliche Übung gibt es hier nicht. Im Gegenteil, der AG muss die AN vor Rauch und gesundheitlichen Gefahren/ Schäden bewahren. Er kann weiter das Ausstechen verlangen. Aber ja er muss MB bechaten.
http://www.heinze-lange.de/?p=225
http://www.kuendigung-recht.de/aktuelles03.html
Rauchfrei am Arbeitsplatz - Ein Leitfaden für Betriebe
http://www.move-europe.de/fileadmin/rs-dokumente/dateien/rauchfrei_am_arbeitsplatz.pdf
Erstellt am 29.06.2010 um 22:50 Uhr von rainerw
Na da ist ja mal wieder mein Lieblingsthema.
Grundsätzlich kann der AG verlangen das der AN zum rauchen ausstempen muß. Auch als Raucher rate ich jedem BR eine BV darüber abzuschliessen. Man könnte hier zwar sagen es sei ein Gewohnheitsrecht entstanden und die ganze Angelegenheit betrifft das Verhalten und die Ordnung im Betrieb, jedoch wird man vor einer Einigungsstelle nicht mal Zeit haben sich eine Zigarette anzustecken, da der Richter sofort für den AG entscheidet.
Rauchen ist ein Persönliches Bedürfniss und brauch vom AG nicht bezahlt werden. Will der AG aber das abstempeln einführen, könnten die Raucher sich auch beschweren das die Nichtraucher zum Kaffetrinken gehen und diese Zeit ja auch nicht ausgestempelt wird.
Dies wäre für den BR eine Begründung gegen das Stempeln zu votieren. Der Zeite wäre das abstempeln an sich. Wo wird abgestempelt. Der weg dorthin und zurück zählt nämlich noch zur Arbeitszeit und wäre zu bezahlen. Defakto müsste direkt da wo geraucht werden darf Stempeluhren angebracht werden. Dies wiederum heißt, ist Bereits eine BV Zeiterfassung vorhanden müsste diese erneuert oder Ergänzt werden. In so einer BV sollte unbedingt als Anlage skizziert und schriftlich Beschrieben sein wo die Zeiterfassungsgeräte stehen.
So nun erst mal nen Kaffee und ne Zigarette.
Erstellt am 30.06.2010 um 14:35 Uhr von pauli
@rainerw
Der weg dorthin und zurück zählt nämlich noch zur Arbeitszeit und wäre zu bezahlen.
Das Thema wird bei uns demnächst auch akut. Hast du für die Wegezeiten eine Rechtsgrundlage? Habe dazu bislang nichts verwertbares gefunden. Vielen Dank schon einmal.
Erstellt am 30.06.2010 um 14:55 Uhr von rainerw
@pauli
Dies ergibt sich aus der Versicherungsplicht des AG. Der Weg dorthin ist Versichert, nicht aber das rauchen selber weil dies zu den persönlichen Bedürfnissen zählt. Genau so ist es übrigens mit dem Gang zur Toilette. Der weg dorthin ist versichert, nicht aber wenn man sich auf der Toilette befindet und sein Geschäft verrichtet. Und wer sagt uns denn nicht das ich auf dem Weg zum Rauchen erst noch den Gang zur Toilette mache oder sonst irgendwelche arbeitsvertragliche Pflichten erledige; sei es auch nur ein Telefonat.
Da der Fragesteller das Häkchen "7 Antworten" bei seiner Eingangsfrage nicht raus gemacht hat, müsstest Du einen neuen Thread eröffnen wenn noch was unklar ist.
Es sei denn er taucht weider auf und entfernt es noch.