Gewerkschaftsteilnahme an Betriebsratssitzung
Hallo,
kann eine Gewerkschaft ohne weiteres bei einer Betriebsratssitzung teilnehmen?
Oder was muss ich beachten.?
Community-Antworten (3)
29.06.2010 um 15:10 Uhr
Moin Bahner, schau Dir mal die §§ 2+31 BetrVG und die einschlägigen Kommentierungen dazu an.
29.06.2010 um 23:24 Uhr
Ein Gewerkschaftsvertreter kann meines Wissens nach nicht einfach so an einer Sitzung teilnehmen. Der BRV, oder wer immer auch lädt, kann diesen sicher einladen jedoch ein Recht auf Teilnahme durch Eigeninitiative besteht nicht.
30.06.2010 um 00:37 Uhr
@Fafner 25% der BR-Mitglieder.
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