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Gewerkschaftsteilnahme an Betriebsratssitzung

B
Bahner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann eine Gewerkschaft ohne weiteres bei einer Betriebsratssitzung teilnehmen?

Oder was muss ich beachten.?

70703

Community-Antworten (3)

W
Werner

29.06.2010 um 15:10 Uhr

Moin Bahner, schau Dir mal die §§ 2+31 BetrVG und die einschlägigen Kommentierungen dazu an.

F
Fafner

29.06.2010 um 23:24 Uhr

Ein Gewerkschaftsvertreter kann meines Wissens nach nicht einfach so an einer Sitzung teilnehmen. Der BRV, oder wer immer auch lädt, kann diesen sicher einladen jedoch ein Recht auf Teilnahme durch Eigeninitiative besteht nicht.

K
Kölner

30.06.2010 um 00:37 Uhr

@Fafner 25% der BR-Mitglieder.

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