Erstellt am 29.06.2010 um 10:13 Uhr von jennerwein
wenn der AG laut § 15 Abs. 5 TZbfG unverzüglich widerspricht, könnte es sein, daß der AN statt "unbefristet" auf einmal "arbeitslos" ist, obwohl er "weitergearbeitet" hat
und der AG nichts mehr wissen will, von einer Verlängerung der Befristung
ohne Not würde ich solche Spielchen als BR lassen
erstens verdirbt es das Verhältnis zum AG auf immer und ewig, zweitens hilft man dem AN nicht wirklich
Erstellt am 29.06.2010 um 10:54 Uhr von zyklus
Hi,
der AG könnte doch in der Zwischenzeit nach §100 BetrVG (vorläufige pers. Maßnahme) handeln?!
Natürlich muss er das dem BR auch mitteilen usw.
Aber spricht denn von Eurer Seite aus etwas gegen die weitere Befristung oder wollt Ihr ein unbefristetes AV für den MA erreichen?
Zyklus
Erstellt am 29.06.2010 um 10:56 Uhr von Edelweiss
"erstens verdirbt es das Verhältnis zum AG auf immer und ewig, zweitens hilft man dem AN nicht wirklich"
Ich finde der AG hätte uns früher informieren müssen um unsere Mitbestimmung zu wahren. Einge gute Zusammenarbeit ist wichtig keine Frage, aber mir kann niemand sagen, dass die Weiterbefristung erst jetzt entschieden worden ist.
§ 15 Abs. 5 TZbfG 3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Würdest du mir bitte erklären, woher du dein Wissen ableitest.
Hat noch jemand eine andere Meinung?
Erstellt am 29.06.2010 um 11:02 Uhr von zyklus
Hi,
Ihr fühlt Euch also auf den Schlips getreten, weil der AG die Fristen nicht einhält?
Was ist in Euren Augen wichtiger: die Fristeinhaltung zur ordentlichen Mitbestimmung oder dem MA den Arbeitsplatz erhalten?
Zyklus
Erstellt am 29.06.2010 um 11:04 Uhr von Edelweiss
Vielen Dank Zyklus!
Ein fest angestellter Mitarbeiter musste kürzlich gehen. Der BR hat zu diesem Zeitpunkt nachgefragt, ob er durch den Befristeten MA erstezt werden soll. Uns wurde gesagt, dass es auf keine Fall zu einer Weiterbefristung kommen würde.
Und jetzt das..... die befristeten Verträge habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Von daher können beiden Seiten kurzfristig kündigen und der Rest der Belegschaft muss dann die zusätzliche Arbeit mit abfangen. Davor wollen wir die anderen Mitarbeiter schützen.
Auserdem finde ich, dass die Fristen unseres Mitbestimmungsrechtes auch eingehalten werden sollten.
Erstellt am 29.06.2010 um 11:07 Uhr von Edelweiss
Ich bin mir sicher, dass der MA jetzt erst einmal so oder so beleibt. Befristet oder nicht.....
Durch den ständigen Wechsel, Zeitpersonal etc. wird den MA hier eine sehr hohe Arbeitsbelastung zugemutet. Ich finde dies nicht gut und setze mich für eine Stammbelegschaft ein.
Erstellt am 29.06.2010 um 11:14 Uhr von jennerwein
ach Gottchen, Edelweiss,
unzweckmässiges beleidigtes (der hätte uns früher informieren müssen, dafür zeigen es wir ihm aber jetzt) Prinzipienreiten (Mitbestimmung in Zusammenhang mit Weiterbefristung, hättet ihr denn irgendwas anderes als zugestimmt ?) gepaart mit rechtlichem Unverständnis (wer spricht hier von Kündigung, wenn eine Befristung ausläuft, obwohl der AN weiterarbeitet, da der AG unverzüglich widerspricht?)
manche AG tun einem wirklich leid., wenn man sieht, welche überempfindliche Halbschlauberger als Betriebsräte ihr Unwesen treiben
und sich lieber wegen gefühlsbedingten Lächerlichkeiten gegenseitig zerfetzen, statt vernünftige Dinge auf den weg zu bringen
Erstellt am 29.06.2010 um 11:31 Uhr von DonJohnson
@all
Die Bedenken oder Befürchtungen oder Ideen von Edelweiss sind ja grundsätzlich erst mal so schlecht nciht.
@Edelweiss
Was wird denn passieren? Ihr habt doch Arbeit ohne Ende. Überlastungen sind doch auch schon da. Zugestimmt hättet ihr also so oder so.
Ich finde auch, dass deine Frage zu früh kommt. Klar könnt ihr die Frist verstreichen lassen, ob es dann letztendlich zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kommt oder nciht, würde dann irgendwann wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Was auch noch ne Möglichkeit vom AG wäre ist zu sagen, dass der Kollege nicht mehr arbeiten darf (dann wäre er raus und im Prinzip durch euer Verschulden). Für diesen Kollegen könnte der AG dann einen LeihAN einstellen, somit wäre euch dann auch nciht weiter geholfen.
Mal ganz ehrlich, ich finde beide Seiten haben hier Ihre Pflicht nach §92 BetrVG vernachlässigt. Das sollten beide Seiten auch einsehen oder ist euer "Tischtuch" schon so zerschnitten?
Erstellt am 29.06.2010 um 11:35 Uhr von rainerw
Edelweiss,
Der AG hat geschlafen. Dies hat er ja dadurch zugegeben das er euch bittet schnellstmöglich über den Antrag zur Anhörung zu entscheiden. Wenn dies nun einmal vorkommt ist es ein schlechter Ratgeber ein Recht 1:1 einzufordern. Das wird das Verhältnis mit Sicherheit nachhaltig beeinträchtigen.
Du berufst Dich hier auf einen Passus mit einer 14 Tägigen Kündigungsfrist. Schön wenn diese vorhanden ist, hilft euch aber im vorliegendem Fall wenig da der Vertrag eh ausgelaufen wäre; sprich ein Ende definiert war. Also passt dies hier nicht.
Eine neue Befristung ist wie eine Neueinstellung zu betrachten und löst dershalb die Kriterien des §99 BetrVG aus.
Letztendlich maßgebend ist aber für die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wann der neue Vertrag unterschrieben ist.
Was würdedagegen sprechen wenn ihr der Sache zustimmt und der AN individualrechtlich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagt wenn der Vertrag nicht rechtzeitig unterschrieben wird?
Ob er damit Erfolg hat wage ich mal zu bezweifeln, da ein Richter hier wohl würdigen würde das es sich hier um ein Einzelfall in eirem Unternehmen handelt und der AG ja gewillt war es noch hin zu bekommen.
Ich würde hier für die Zukunft anraten eine BV zu erstellen in dem die Kriterien noch mal festgeschrieben werden. Dort kann man dann auch regeln das bei Übernahme in einer Neuen Befristung 14 Tage einhalten muß. Dann hättet ihr den AG wegen Verstoss einer BV am Wickel. Hilft zwar nicht für den vorliegenden Fall , aber für die Zukunft.
Und wenn ihr ganz Fix seit, das Ding schnell entwerfen und dem AG sagen wir stimmen zu wenn du hier mal ebend unterschreibst.
Erstellt am 29.06.2010 um 11:52 Uhr von Edelweiss
Vielen Dank DonJohnson und rainerw!
Uns wurde von der GF gesagt, dass dieser Mitarbeiter keine weitere Befristung erhält. Ich kann nicht glauben, dass erst gestern entschieden worden ist eine weitere Befristung zu geben. Ich bin wirklich kein kleinlicher Mensch, aber wenn wirselbst jede Frist verkürzen die das Gesetz uns gibt, dann werden wir langsam aber sicher unsere Mitbestimmung auch verkürzt bekommen. Vielleicht wirkt meine Ansicht hier ein wenig krass, aber im Gesamtbild ist es anderes. Es ist ja auch nicht so, dass der AG uns einmal entgegeben kommt, wenn wir etwas dringend benötigen.
In meinen Augen sollte AG und BR sich gegegenseitig respektieren und auf einer Augenhöhe miteinander verhandeln. Diese Ansicht hat unser AG leider noch nicht und muss er erst noch lernen. Vielleicht werden ihn die beiden Gerichtsverhandlungen die er diese Woche hat ein wenig wach rütteln. Mal abwarten.
Wir werden der Weiterbefristung zustimmen und mal abwarten.
Vielen lieben Dank allen.
Erstellt am 29.06.2010 um 11:57 Uhr von rainerw
Edelweiss
Bin jetzt ein wenig irritiert In wie weit passen der erste und der letze Satz zusammen? einemal schreibst Du keine weitere Befristung und unter wir stimmen der Befristung wohl zu.
Kopfkratzgrübelsakranochmal.
Erstellt am 29.06.2010 um 13:04 Uhr von Edelweiss
Hallo rainerw,
sorry, dass ist jetzt etwas verwirrend. Beim letzten Meeting mit der GF hieß es noch, dass es keine Befristung für den MA gibt. Und dann plötzlich und unerwartet kommt doch eine Weiterbefristung und wir sollen noch schnell zustimmen. Auch für den Betroffenen ist es blöd, wenn er erst zwei Tage vorher gesagt bekommt, dass es doch weiter geht.
Der BR wird dieser Weiterbefristung nun zustimmen. Ich dachte ja nur, dass man so vielleicht einen unbefristeten Vertrag bekommen könnte um mehr Sicherheit für alle Beteiligten zu bekommen.
Ich wünsche euch alle einen schönen sonnigen Sommertag!