Erstellt am 29.06.2010 um 09:16 Uhr von BRutus
Du kriegst ja formell gesehen nicht die Seminarzeit vergütet, sondern du wirst für die Dauer des Seminars von der Verpflichtung zu Arbeitsleistung freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge
heißt theoretisch, endet der Grund für die Freistellung, muß man wieder arbeiten
bei einem Inhouseseminar kannst du anschließend gleich wieder arbeiten, wenn es kürzer ist, als deine normale Arbeitszeit
bei Seminaren außerhalb kommt noch die Fahrzeit dazu, ob es sich dann noch lohnt, die Arbeit wieder aufzunehmen ?
Erstellt am 29.06.2010 um 22:42 Uhr von Kölner
@BRutus
Das stimmt so nicht!
Der AG hat eine Ersatzleistung (nämlich die Freistellung des AN der zufällig BRM ist) vorzunehmen. Demnach ist bei einer deklarierten Tagesveranstaltung eines Anbieters der Beginn und das Ende uninteressant.
Erstellt am 29.06.2010 um 22:52 Uhr von rainerw
Na da war jemand schneller als ich
Erstellt am 30.06.2010 um 07:37 Uhr von BRutus
@ kölner
das erscheint mir etwas mutig zu behaupten
wie würdest du folgende Fälle einordnen :
1. "deklariertes Wochenseminar", endet z.b. nach drei Tagen wegen Ausfall des Dozenten
2. BRV setzt die BR-Sitzung auf 8 Stunden an, beendet die Sitzung jedoch, weil man
schneller fertig wurde, nach z.b. 3 Stunden
und der AG hat die Freistellung des AN vorzunehmen, jedoch nicht "weil er zufällig" BR ist, sondern gerade deshalb
zur Erledigung seiner Aufgaben, die aus seinem Amt resultieren, also auch Schulung
und zwar solange es erforderlich bzw. notwendig ist, nicht länger
wenn das Seminar/Schulung früher endet, ist eben eine Freistellung nicht mehr notwendig bzw. erforderlich
vielleicht könntest du mich mit einem entsprechenden Urteil überzeugen..?
Erstellt am 30.06.2010 um 07:46 Uhr von DonJohnson
@BRutus
*1. "deklariertes Wochenseminar", endet z.b. nach drei Tagen wegen Ausfall des Dozenten*
Darüber wurde hier nciht gesprochen und mal ehrlich, wenn der Seminaranbieter dann keinen Ersatz besorgen kann, sollte man sich über den Anbieter mal Gedanken machen...
*2. BRV setzt die BR-Sitzung auf 8 Stunden an, beendet die Sitzung jedoch, weil man
schneller fertig wurde, nach z.b. 3 Stunden*
Hierbei geht es dann ja auch um ganz was anderes. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...
Und mal so ne Frage an dich: Was denkst du ist mit einem Teilzeit BRM bei einem Seminar? Wieviele Stunden werden ihm dafür angerechnet?
Erstellt am 30.06.2010 um 08:15 Uhr von BRutus
Don Johnson,
warum antwortest du eigentlich, wenn du zur Sache nichts zu sagen hast ?
zu 1 : schön, daß darüber hier noch nicht gesprochen wurde, und jetzt ??
Gedanken zum Anbieter machen ? löst das das dargestellte Problem
zu 2 :hab ich verglichen ? hab zwei Szenarien genannt und hätte eine - fachliche-
Einschätzung erwartet und keinen abgedroschenen Obstkorb
und zu deiner "Frage" : du wirst wahrscheinlich wissen, daß im Höchstfall die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten anzurechnen wäre
aber das löst auch nicht das Problem, wenn die "Veranstaltung" früher endet
also schlauer bin ich jetzt durch deinen Beitrag nicht geworden.............
aber schön, daß du darüber geschrieben hast
Erstellt am 30.06.2010 um 08:30 Uhr von Kölner
@BRutus
Hattest Du das Gefühl, dass Du hier erst einmal Obstsalat machen musst, wenn Dir jemand antwortet?
Schau Dir die Kommentierungen der §§ 37 Abs. 6 i.V. mit 78 und 40 BetrVG an. Da wird Dir regelmäßig geholfen.
Erstellt am 30.06.2010 um 08:38 Uhr von BRutus
@kölner
die §§ sind bekannt
also ist es dir unmöglich, deine Meinung hier zu begründen ?
na dann,.......
Erstellt am 30.06.2010 um 08:43 Uhr von DonJohnson
@BRutus
Warum hätte ich was zur Sache antworten sollen - die richtige Antwort wurde gegeben. Wenn du die §§ kennst und eine Kommentierung zur Hand hast, hst du doch alles was du willst... mußt halt nur lesen ;-))))