W.A.F. LogoSeminare

Anzurechnende Arbeitszeit bei BR-Seminaren

B
BRHirsch
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht's eigentlich mit der Arbeitszeit aus, wenn bei einem BR-Seminar Tage dabei sind, wo die Seminarzeit unter meiner täglichen Arbeitszeit liegt? Liegt hier nach $ 37 Abs. 6 trotzdem ein Anspruch auf meine normale Arbeitszeit von 8 Stunden vor?

1.97409

Community-Antworten (9)

B
BRutus

29.06.2010 um 11:16 Uhr

Du kriegst ja formell gesehen nicht die Seminarzeit vergütet, sondern du wirst für die Dauer des Seminars von der Verpflichtung zu Arbeitsleistung freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge

heißt theoretisch, endet der Grund für die Freistellung, muß man wieder arbeiten

bei einem Inhouseseminar kannst du anschließend gleich wieder arbeiten, wenn es kürzer ist, als deine normale Arbeitszeit bei Seminaren außerhalb kommt noch die Fahrzeit dazu, ob es sich dann noch lohnt, die Arbeit wieder aufzunehmen ?

K
Kölner

30.06.2010 um 00:42 Uhr

@BRutus Das stimmt so nicht! Der AG hat eine Ersatzleistung (nämlich die Freistellung des AN der zufällig BRM ist) vorzunehmen. Demnach ist bei einer deklarierten Tagesveranstaltung eines Anbieters der Beginn und das Ende uninteressant.

R
rainerw

30.06.2010 um 00:52 Uhr

Na da war jemand schneller als ich

B
BRutus

30.06.2010 um 09:37 Uhr

@ kölner

das erscheint mir etwas mutig zu behaupten

wie würdest du folgende Fälle einordnen :

  1. "deklariertes Wochenseminar", endet z.b. nach drei Tagen wegen Ausfall des Dozenten

  2. BRV setzt die BR-Sitzung auf 8 Stunden an, beendet die Sitzung jedoch, weil man schneller fertig wurde, nach z.b. 3 Stunden

und der AG hat die Freistellung des AN vorzunehmen, jedoch nicht "weil er zufällig" BR ist, sondern gerade deshalb zur Erledigung seiner Aufgaben, die aus seinem Amt resultieren, also auch Schulung und zwar solange es erforderlich bzw. notwendig ist, nicht länger

wenn das Seminar/Schulung früher endet, ist eben eine Freistellung nicht mehr notwendig bzw. erforderlich

vielleicht könntest du mich mit einem entsprechenden Urteil überzeugen..?

D
DonJohnson

30.06.2010 um 09:46 Uhr

@BRutus 1. "deklariertes Wochenseminar", endet z.b. nach drei Tagen wegen Ausfall des Dozenten Darüber wurde hier nciht gesprochen und mal ehrlich, wenn der Seminaranbieter dann keinen Ersatz besorgen kann, sollte man sich über den Anbieter mal Gedanken machen...

2. BRV setzt die BR-Sitzung auf 8 Stunden an, beendet die Sitzung jedoch, weil man schneller fertig wurde, nach z.b. 3 Stunden Hierbei geht es dann ja auch um ganz was anderes. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen...

Und mal so ne Frage an dich: Was denkst du ist mit einem Teilzeit BRM bei einem Seminar? Wieviele Stunden werden ihm dafür angerechnet?

B
BRutus

30.06.2010 um 10:15 Uhr

Don Johnson, warum antwortest du eigentlich, wenn du zur Sache nichts zu sagen hast ?

zu 1 : schön, daß darüber hier noch nicht gesprochen wurde, und jetzt ?? Gedanken zum Anbieter machen ? löst das das dargestellte Problem

zu 2 :hab ich verglichen ? hab zwei Szenarien genannt und hätte eine - fachliche- Einschätzung erwartet und keinen abgedroschenen Obstkorb

und zu deiner "Frage" : du wirst wahrscheinlich wissen, daß im Höchstfall die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten anzurechnen wäre aber das löst auch nicht das Problem, wenn die "Veranstaltung" früher endet

also schlauer bin ich jetzt durch deinen Beitrag nicht geworden............. aber schön, daß du darüber geschrieben hast

K
Kölner

30.06.2010 um 10:30 Uhr

@BRutus Hattest Du das Gefühl, dass Du hier erst einmal Obstsalat machen musst, wenn Dir jemand antwortet? Schau Dir die Kommentierungen der §§ 37 Abs. 6 i.V. mit 78 und 40 BetrVG an. Da wird Dir regelmäßig geholfen.

B
BRutus

30.06.2010 um 10:38 Uhr

@kölner

die §§ sind bekannt

also ist es dir unmöglich, deine Meinung hier zu begründen ?

na dann,.......

D
DonJohnson

30.06.2010 um 10:43 Uhr

@BRutus Warum hätte ich was zur Sache antworten sollen - die richtige Antwort wurde gegeben. Wenn du die §§ kennst und eine Kommentierung zur Hand hast, hst du doch alles was du willst... mußt halt nur lesen ;-))))

Ihre Antwort