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Anspruch auf Gerichtstermin,neues Anhörungsverfahren

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BMG 1974
Jul 2021 bearbeitet

2 Mitarbeiter wurden krankheitsbedingt gekündigt am 25.6.21. Auf Nachfrage darf ich als BRV freigestellt nur in der Freizeit am Termin teilnehmen?vor Gericht. Gibt es dort Paragraphen das ich in der Arbeitszeit Hinfahre? Sowie das die PA mich heute anrief um die Kündigungen neu zu schreiben und der BR eine neue Anhörung macht?? Da laut PA im Anschreiben es um betriebsbedingte Kündigung geht und nicht personenbezogenen. Macht der BR jetzt keine Angaben und Stellungnahme abgeschlossen! Oder volle Breitseite Richtung PA?

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Community-Antworten (13)

P
Pickel

21.07.2021 um 22:31 Uhr

Auf dieses wirre Zeug erwartest du jetzt antworten?

K
kratzbürste

21.07.2021 um 22:36 Uhr

Wenn du nicht als Zeuge geladen bist, kannst du nur als Zuhörer in deiner Freizeit zum Gericht.

Und wenn der Arbeitgeber dem BR eine neue Anhörung nach § 102 BetrVG überreicht, muss der BR eine Sitzung abhalten und innerhalb der Wochenfrist reagieren. Auch wenn es den gleichen Kollegen betrifft.

M
Moreno

22.07.2021 um 00:23 Uhr

Man darf auch mal mit dem AG reden ob es okay für ihn ist wenn man in der Arbeitszeit zu so einem Termin geht ....wenn nein dann eben Privatvergnügen

K
Kjarrigan

22.07.2021 um 09:48 Uhr

§ 37 (2) BetrVG Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Wenn der Gerichtsbesuch notwendige BR Arbeit ist - wenn du nur neugierig bist wie die beiden Gekündigten abschneiden - ist es eher Freizeit.

S
stehipp

22.07.2021 um 11:04 Uhr

Wenn du dich allerdings auf §37 (2) BetrVG berufts, würde ich mir schon mal eine gute Begründung überlegen, warum die Anwesenheit bei der Verhandlung für deine BR-Arbeit notwendig ist. Die mag es geben, ich wäre nur gerne vorbereitet, falls Fragen kommen sollten. Ansonsten, wie Kratzbürste schon schreibt, neue Anhörung, neues Beschlussverfahren. Von "Volle Breitseite gegen die PA" halte ich nichts. Eher Emotionen raus und sauber arbeiten.

B
BMG1974

22.07.2021 um 11:29 Uhr

Danke für die Antworten, Werden ein ordnungsgemäßes Verfahren machen ohne Ausführung und werde mit dem AG bezüglich Gerichtstermin mal reden, ob auf Grund meiner Freistellung die möglichkeit besteht.

R
Relfe

22.07.2021 um 11:34 Uhr

Also der Gerichtstermin steht schon, aber der AG macht jetzt nochmal einen neue Anhörung ?

B
BMG1974

22.07.2021 um 11:40 Uhr

Ja, das erste Kündigungsschreiben ist vom 25.06 und gestern bekam ich aus der PA eine neue Anhörung weil die PA im Anschreiben der Mitarbeiter Betriebliche und nicht Personenbedingte Gründe geschrieben hat. Ob es alles so ok ist, leider keine Ahnung!

R
Relfe

22.07.2021 um 12:04 Uhr

dann haben die MA also eine Kündigung incl. Anhörung bekommen aufgrund "betrieblicher Gründe" und dieses "Verfahren" ist jetzt vor Gericht. Jetzt hat der AG einen Fehler bemerkt und eröffnet für diegleichen MA eine zweite Anhörung aufgrund "personenbedingter Gründe" Der AG hat also quasi gegen dieselben MA gleichzeitig 2 Kündigungsverfahren eröffnet mit unterschiedlichen Begründungen?

Seit vorsichtig damit, evt ist schon die Tatsache das Ihr gegenüber dem AG überhaupt reagiert ungünstig, nicht das ihr jetzt "aus Versehen" den Fehler des AG korrigiert und den MA damit schadet.

Abgesehen davon, das ich den MA davon unterrichten würde (der dann seinen Anwalt dazu informieren kann) würde ich mir als BR auch FA-liche Beratung holen. evt kann euch auch der MA-Anwalt ja schon einen Tipp geben :-)

B
BMG1974

22.07.2021 um 12:49 Uhr

Hallo Relfe, Richtig am 25.06 haben Wir die Anhörung Wiedersprochen und das Verfahren nicht abgeschlossen.Nach der Wochenfrist wurden die Kündigungen zugestellt, eine zum 31.08 und 31.12.Beide haben Klage eingereicht und gestern kam die PA auf mich zu, mit den neuen Anhörungen auf Grund der falschen Formulierung. Morgen machen Wir eine A.O Sitzung und wollen keine Stellung nehmen und das Verfahren abschliessen.

X
XYZ68

22.07.2021 um 16:03 Uhr

Wenn ihr keine Stellung nehmt, habt ihr aber stillschweigend zugestimmt.

Ich würde erneut widersprechen(je nach Begründung der Kündigung und diese am letzten Tag der Frist an den Arbeitgeber geben.

B
BMG1974

22.07.2021 um 16:53 Uhr

Mein Plan ist: Der BR macht keine Ausführung zur Kündigung und betrachtet die Stellungsnahme als Abgeschlossen

B
BRHamburg

22.07.2021 um 18:20 Uhr

Die zweite Anhörung hat aber nichts mit eurer ersten Stellungnahme zu tun. Dein Plan bedeutet nichts anderes, als das ihr der zweiten Anhörung und damit der Kündigung zustimmt.

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