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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung für Gerichtstermin? Bekommt der AN den Zeitraum frei oder....

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer hat einen auswärtigen Gerichtstermin (AN gegen AG). Nun stellt sich die Frage ob dieser sich für diesen Termin extra "frei" nehmen muss oder Anspruch darauf hat freigestellt zu werden, da dieses Verfahren ja zwischen AN und AG läuft.

Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

21.01.2008 um 15:58 Uhr

Hallo Spikee

Sofern es sich um eine eigene arbeitsrechtliche Güteverhandlung/Gerichtsverhandlung handelt muss der AG unbezahlt den AN freistellen. Es sei den es wurde Anderes vereinbart Vom Gericht erhält man nur als Zeugen eine Entschädigung.

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