Freistellung für Gerichtstermin? Bekommt der AN den Zeitraum frei oder....
Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer hat einen auswärtigen Gerichtstermin (AN gegen AG). Nun stellt sich die Frage ob dieser sich für diesen Termin extra "frei" nehmen muss oder Anspruch darauf hat freigestellt zu werden, da dieses Verfahren ja zwischen AN und AG läuft.
Danke für eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
21.01.2008 um 15:58 Uhr
Hallo Spikee
Sofern es sich um eine eigene arbeitsrechtliche Güteverhandlung/Gerichtsverhandlung handelt muss der AG unbezahlt den AN freistellen. Es sei den es wurde Anderes vereinbart Vom Gericht erhält man nur als Zeugen eine Entschädigung.
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