Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer hat einen auswärtigen Gerichtstermin (AN gegen AG). Nun stellt sich die Frage ob dieser sich für diesen Termin extra "frei" nehmen muss oder Anspruch darauf hat freigestellt zu werden, da dieses Verfahren ja zwischen AN und AG läuft.

Danke für eure Hilfe.