Beschlussprotokoll für AG?
Hallo, unsere GF möchte von jedem gefassten Beschluss ein Beschlussprotokoll. Kann sie das verlangen? Das war bisher nicht üblich, aber sie hat dies dem neuen BR mitgeteilt, dass sie es so wünscht. Ich bin der Meinung sie hat kein Recht darauf. Bisher haben wir ihr mitgeteilt z.B. wenn wir zu einer Schulung fahren wollten, dass wir in der Sitzung vom ... den Beschluss gefasst haben zu der .... Schulung zu fahren . Dann die Begründung usw. und im Anhang die zu unterschreibende Kostenübernahme. Ich denke da ist sie ausreichend informiert und ein gesondertes Beschlussprotokoll ist nicht nötig. Im BetrVG steht auch nur, das der AG ein Protokollauszug der Sitzung erhalten muss, an der er teil- genommen hat. Vielleicht weiß ja jemand mehr.
Community-Antworten (8)
28.06.2010 um 12:17 Uhr
Hallo neuimamt, bei uns verhält sich das wie folgt: Die GF bekommt die Beschlüsse aus der Sitzung, nur mit dem kleinen Unterschied daß das genaue Abstimmungsverhältnis nicht bekannt gegeben wird. Beim Protokoll an die GF wird dann nur angegeben ob "ja" oder "nein", bei "nein" dann auch die Begründung mit dem dementsprechenden § des BetrVG. Eine Schulung muß ja auch mit einer Abstimmung des BR beschlossen und mit dem dementsprechenden § des BetrVG untermauert und dies der GF mitgeteilt werden. Ergo, gehe ich davon aus, das die GF ein Recht auf die Protokollmitteilung in Schriftform hat. Gruß
28.06.2010 um 12:21 Uhr
neuimamt Nöö, mehr weiß ich auch nicht. Habt ihr Recht daran getan ihm dies nicht zu geben. Ihr teilt Beschlüsse mit die ihr gefasst habt und gut isses. Zweifelt er was an, kann er zu Gericht gehen. Da bekommt es der Richter zu Gesicht, aber nicht der AG: Eure Vogehensweise und Interpetretion des BetrVG ist genau richtig.
28.06.2010 um 12:26 Uhr
den Ausführungen von rainerw ist nichts hinzuzufügen
da es kein amtliche Dokument "Beschlußprotokoll" gibt, seid ihr in der Form, wie ihr die Beschlüsse dem AG mitteilt, völlig frei
ihr könnt ihm auch jedesmal ein nettes Bild dazu malen, wenn er es etwas ausführlicher haben will ;-))
28.06.2010 um 12:27 Uhr
@vokuhila Der AG bekommt ein Schreiben vom BR das dieser Beschlossen hat Person xy zur Schulung xy zu zu schicken, aber kein Beschlussprotokoll.
28.06.2010 um 12:32 Uhr
Es gibt auch Beschlüsse die erst verzögert eine Außenwirkung bekommen sollen.
28.06.2010 um 13:44 Uhr
Ein eigenes Beschlussprotokoll ist überhaupt nicht notwendig. Es reicht aus, wenn die Beschlüsse im Protokoll der Betriebsratssitzung aufgeführt sind (dann natürlich mit genauem Wortlauf, Stimmverteilung etc.). Und das komplette Protokoll kann der AG auf keinen Fall verlangen.
28.06.2010 um 14:27 Uhr
Bei uns is das so wir schreiben das Protokoll und gut ist. Wenn wir was beschliessen dann geh ich zur GL und sach den das und gut ist.
28.06.2010 um 15:41 Uhr
Und das komplette Protokoll kann der AG auf keinen Fall verlangen.
Ach, verlangen kann er das und noch vieles Andere. Wichtig ist nur, dass er die Protokolle nicht bekommt. Sollte er an einer Sitzung teilnehmen, dann erhält er auch NUR einen Auszug des Protokolls über die Zeit, in der er teilgenommen hat. Niemals alles. Und die Form der Beschlussmitteilung ist euch überlassen, allerdings bleibt die Stimmenverteilung im Raum!
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