Erstellt am 28.06.2010 um 10:17 Uhr von vokuhila
Hallo neuimamt,
bei uns verhält sich das wie folgt:
Die GF bekommt die Beschlüsse aus der Sitzung, nur mit dem kleinen Unterschied daß das genaue Abstimmungsverhältnis nicht bekannt gegeben wird.
Beim Protokoll an die GF wird dann nur angegeben ob "ja" oder "nein", bei "nein" dann auch die Begründung mit dem dementsprechenden § des BetrVG.
Eine Schulung muß ja auch mit einer Abstimmung des BR beschlossen und mit dem dementsprechenden § des BetrVG untermauert und dies der GF mitgeteilt werden.
Ergo, gehe ich davon aus, das die GF ein Recht auf die Protokollmitteilung in Schriftform hat.
Gruß
Erstellt am 28.06.2010 um 10:21 Uhr von rainerw
neuimamt
Nöö, mehr weiß ich auch nicht.
Habt ihr Recht daran getan ihm dies nicht zu geben. Ihr teilt Beschlüsse mit die ihr gefasst habt und gut isses. Zweifelt er was an, kann er zu Gericht gehen. Da bekommt es der Richter zu Gesicht, aber nicht der AG: Eure Vogehensweise und Interpetretion des BetrVG ist genau richtig.
Erstellt am 28.06.2010 um 10:26 Uhr von listenbene
den Ausführungen von rainerw ist nichts hinzuzufügen
da es kein amtliche Dokument "Beschlußprotokoll" gibt, seid ihr in der Form, wie ihr die Beschlüsse dem AG mitteilt, völlig frei
ihr könnt ihm auch jedesmal ein nettes Bild dazu malen, wenn er es etwas ausführlicher haben will ;-))
Erstellt am 28.06.2010 um 10:27 Uhr von rainerw
@vokuhila
Der AG bekommt ein Schreiben vom BR das dieser Beschlossen hat Person xy zur Schulung xy zu zu schicken, aber kein Beschlussprotokoll.
Erstellt am 28.06.2010 um 10:32 Uhr von Wetzlaf
Es gibt auch Beschlüsse die erst verzögert eine Außenwirkung bekommen sollen.
Erstellt am 28.06.2010 um 11:44 Uhr von putenpurackel
Ein eigenes Beschlussprotokoll ist überhaupt nicht notwendig. Es reicht aus, wenn die Beschlüsse im Protokoll der Betriebsratssitzung aufgeführt sind (dann natürlich mit genauem Wortlauf, Stimmverteilung etc.). Und das komplette Protokoll kann der AG auf keinen Fall verlangen.
Erstellt am 28.06.2010 um 12:27 Uhr von Musha
Bei uns is das so wir schreiben das Protokoll und gut ist. Wenn wir was beschliessen dann geh ich zur GL und sach den das und gut ist.
Erstellt am 28.06.2010 um 13:41 Uhr von Tanzbär
> Und das komplette Protokoll kann der AG auf keinen Fall verlangen.
Ach, verlangen kann er das und noch vieles Andere. Wichtig ist nur, dass er die Protokolle nicht bekommt. Sollte er an einer Sitzung teilnehmen, dann erhält er auch NUR einen Auszug des Protokolls über die Zeit, in der er teilgenommen hat. Niemals alles.
Und die Form der Beschlussmitteilung ist euch überlassen, allerdings bleibt die Stimmenverteilung im Raum!