Erstellt am 16.03.2010 um 14:32 Uhr von Widder
Hallo audiasechs
Ein paar Stunden vor dieser Frage, stellst du dich hin, als wenn du das erstemal im BR wärst, und fragst nach wie und wie oft ihr euch treffen könnt,usw.
Hier oben gibst du zu, das ihr schon länger einen BR habt, und du selber, so hat es den Anschein, bist seit mindestens 9 Jahren im Amt.
Dann kommt diese Frage???
Mich beschleicht das Gefühl, das du hier alle verarsch... willst.
Erstellt am 16.03.2010 um 17:31 Uhr von audiasechs
Hallo Widder,
wir haben schon lange einen BR; ich selber bin aber erst jetzt drin.
Verarsch.... will ich hier sicherlich niemanden.
Daher verstehe ich Deine Antwort nicht.
Kannst Du mir dennoch weiterhelfen in dieser Angelegenheit?
Wie lange müssen wir Beschlussprotokolle aufbewahren?
Was ist mit der Betriebsvereinbarung aus 2001?
Gilt die dennoch, obwohl das Beschlussprotokoll nicht mehr vorhanden ist.
Erstellt am 17.03.2010 um 12:35 Uhr von Widder
Hallo audiasechs
Wenn das so ist, sorry, ist falsch rübergekommen.
Die BV ist gültig, weil vom BRV unterschrieben. Von daher kann man davon ausgehen, das darüber im Gremium ein ordentlicher Beschluß gefaßt wurde.
Ich bewahre alle Protokolle,elektronisch, über Jahre auf. Habe noch Protokolle aus den 80ern. Ich halte dies für sehr wichtig, weil ja auch spätere Anfragen, wie jetzt bei dir, oder wenn es um Krankheiten, Beschwerden usw. geht, eine Rückinfo möglich ist.
Von daher habe ich mich noch nicht mit der Mindestaufbewahrung befasst. Frag doch mal die Jungs und Mädels von google. Die helfen dir da bestimmt weiter.
Wie kommt es, daß die Inhalte der BV seit 9 Jahren gelebt werden, und jetzt einer klagen will?
Erstellt am 17.03.2010 um 13:14 Uhr von audiasechs
Hallo Widder,
danke für die Antwort. Warum jetzt einer klagt, ist uns von BR auch schleierhaft.
Derjenige meint, für ihn gelte diese Vereinbarung nicht. Das ist etwas verzwickt.
Er meint, eine Betriebsvereinbarung kann seine Rechte nicht aushebeln, die in seinem Arbeitsvertrag stehen.
Unser Betrieb ist seit 1997 nicht im Arbeitgeberverband; ein allg.gültiger Tarifvertrag liegt auch nicht vor. Er beruft sich aber darauf, dass in seinem Arbeitsvertrag von Anlehnung an den Tarifvertrag gesprochen wird.
Wir kommen da mit ihm auch nicht weiter.
Hast Du 'ne Idee?
Erstellt am 18.03.2010 um 12:25 Uhr von Widder
Hallo audiasechs
Anlehnen an den TV, ist nicht gleich 1:1 TV
Dann laß ihn einfach klagen.
Die meisten die so rumtönen, machen es eh nicht. Selbst wenn er es tut, kann ich mir nicht vorstellen, daß er vor dem Arbeitsgericht recht bekommt.
Lehn dich zurück, und lass dich nicht von ihm vor seinen Karren spannen.