Hallo !
Wir hatten heute in der BR Sitzung ( recht unerfahrener BR ) eine Diskussion über die Sitzungsniederschrift. Lt. BetrVG §34 muss die Stimmenanzahl bei Beschlüssen angegben werden ( z.B 2 x nein, 3 x ja Stimmen ). Der AG erhält eine Kopie des Protokolls, da er teilgenommen hat. Der AG soll aber nur das Endergebnis des Beschlusses mitgeteilt bekommen. Muss also immer ein extra Beschlussprotokoll geschrieben werden ? Ein BRM meinte, dass auch vor Gericht nie das normale Protokoll gilt , sondern nur ein extra Beschlussprotokoll, da ja auch die Verteilung der STimmen niemanden etwas angeht?
Bin für Hilfe sehr dankbar.
Gruß Bonny