Sitzungsniederschrift und/oder extra Beschlussprotokoll?
Hallo ! Wir hatten heute in der BR Sitzung ( recht unerfahrener BR ) eine Diskussion über die Sitzungsniederschrift. Lt. BetrVG §34 muss die Stimmenanzahl bei Beschlüssen angegben werden ( z.B 2 x nein, 3 x ja Stimmen ). Der AG erhält eine Kopie des Protokolls, da er teilgenommen hat. Der AG soll aber nur das Endergebnis des Beschlusses mitgeteilt bekommen. Muss also immer ein extra Beschlussprotokoll geschrieben werden ? Ein BRM meinte, dass auch vor Gericht nie das normale Protokoll gilt , sondern nur ein extra Beschlussprotokoll, da ja auch die Verteilung der STimmen niemanden etwas angeht? Bin für Hilfe sehr dankbar. Gruß Bonny
Community-Antworten (5)
29.05.2008 um 21:13 Uhr
@Bonny, der AG bekommt nur den Teil des Protokoll's, an dem er teilgenommen hat und nicht's anderes! Einen Beschluss, den ihr dem AG mitteilt enthält u.a. dann nur: zugestimmt oder abgelehnt. Wie und mit wieviel ja und nein Stimmen geht ihn einen feuchten Kehricht an....
29.05.2008 um 21:18 Uhr
@Bonny ergänzend zu ML... .-) auch Enthaltungen sollte man nicht vergessen...Seminar für Schriftführung wäre angebracht!
Info gefällig....? http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/sitzungsniederschrift.php
29.05.2008 um 21:19 Uhr
@ Bonny, wenn der AG teilgenommen hat,schreiben wir immer für diese Zeit ein separates Protokoll. Da wir ein dreier BR sind, regelt sich das bei uns das ganz gut mit den Beschlüssen, wir schreiben im Protokoll den Beschluss mit Text und Stimmen und dann nochmals extra den Beschluss ausführlich mit Uhrzeit und Topangabe. Wichtig dabei sind die Unterschriften, BRV und Stellvertreter. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, GrussStella
29.05.2008 um 21:23 Uhr
@Bonny
Nicht nur die ja und nein Stimmen dokumentieren, auchdie Enthaltungen.
@Mona Lisa
Den Ausdruck Protokoll sollte man tunlichst vermeiden Frag mich bitte jetzt nicht warum, aber das hat mir mal einer von der GEW gesagt. Irgentwelche rechtlichen Gründe.
29.05.2008 um 21:30 Uhr
@rainer w Sitzungsniederschriften. Man kann auch Privaturkunde sagen... ...das weist dann schon viel mehr auf die rechtliche Bedeutung einer solchen Niederschrift hin!
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