Erstellt am 28.09.2007 um 17:38 Uhr von khel
Hallo vmaxreiner2,
folgendes habe ich auf die Schnelle gefunden (Quelle: http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/sitzungsniederschrift.php):
"...Auf die Wirksamkeit von Beschlüssen haben die Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Sitzungsniederschrift keinen Einfluss. In der Folgesitzung kann der Betriebsrat die Sitzungsniederschrift gem. den Einwendungen verändern oder belassen. ..."
Demnach hätte Dein Vorsitzender Unrecht. Es würde auch keinen Sinn machen, den Beschluss erst nach Genehmigung des entsprechenden Sitzungsprotokolls mitzuteilen. Wie sollen denn so z.B. Einspruchsfristen eingehalten werden?
Im Übrigen ist die Mitteilung des Beschlusses nach meinem Kenntnisstand an keine besondere Form gebunden. Auf dem Seminar Betriebsverfassungsrecht I wurde uns gesagt, dass ein Beschluss des Betriebsrates dem AG im Prinzip auch mündlich mitgeteilt werden kann (würde ich persönlich aber nicht machen). Unser Gewerkschaftssekretär hat uns das auch nochmal bestätigt.
Wichtig ist vor allem, dass die Beschlussfassung mit allem, was dazu gehört, im Protokoll korrekt wiedergegeben ist. Aber der Beschluss erlangt nicht erst dadurch Gültigkeit, dass das Protokoll vom gesamten BR genehmigt wird.
Werde noch mal nach weiteren Quellen forschen. Vielleicht finde ich noch eine nützliche Kommentierung hierzu. Die würde ich dann nachreichen, falls andere User das nicht evtl. schon in der Zwischenzeit tun.
Gruß
khel
Erstellt am 28.09.2007 um 17:44 Uhr von khel
Hallo,
ich nochmal. Habe eines vergessen: Gültig wird der Beschluss in dem Moment, in dem er ordnungsgemäß angenommen wurde. Das wollte ich auf alle Fälle noch loswerden.
Gruß
khel
Erstellt am 28.09.2007 um 17:52 Uhr von Maclogic
Hallo Kollege,
bin selber BRV ( 15 BR ) und finde deine Frage interessant.
Meine Antwort wäre wie folgt: Beschlüsse werden bei uns im BR in ausreichender Zeit vorbereitet, das heißt
die Vorbereitung fängt schon mit der Ordnungsgemäßen Einladung an.
Sollte es dann während der BR-Sitzung dazu kommen, dass weitere Fragen auftauchen oder Sachverhalte
geklärt werden müssen wird eventuell der Beschluss in die nächste ausserordentliche oder wöchentlich stattfindende
BR-Sitzung verlegt und dann der Beschluss in seiner entgültigen Fassung abgestimmt.
Das ich mir dann 2Wochen Zeit lassen kann und vielleicht Änderrungen als BRV einbringen kann ist mir neu.
Aus reiner Neugier würden mich die genaueren Begebenheiten in euerem BR interresieren.
Mit freundlichen Grüßen
Maclogic
Erstellt am 28.09.2007 um 17:58 Uhr von Maclogic
Hallo nochmal, kleiner Nachtrag
der BRV ist der Mund und das Ohr des BR.
Im günstigsten Fall der Erste unter Gleichen. Aber keinesfalls ein Chef.
Soweit zu meinem Selbstverständnis als BRV
Erstellt am 28.09.2007 um 18:17 Uhr von vmaxreiner2
Hallo,
Erst mal Danke für die schnellen Antworten,
Im Prinzip geht es um mehrere Beschlüsse:
Abberufung aus dem GBR
Neuentsendung in den GBR
Da es um ein Schäfchen des BRV geht versucht man Zeit zu gewinnen.
Noch dazu wurden beim BRV die Aufnahme der TOPs in die Einladung beantragt. ( frühzeitig und von 1/4 der BR Mitgl. )
Dann der Reihe nach zur Beschlussfassung gebracht und dementsprechend abgestimmt.
Wäre schön wenn mancher BRV das so sehen würde wie Maclogic
Erstellt am 28.09.2007 um 18:34 Uhr von Maclogic
Hallo vmaxreiner2,
sollte sich euer BRV weigern die Beschlüsse weiter zu leiten und umzusetzen, so hilft mit einer Mehrheit der Stimmen des BR,
nach eindringlicher Mahnung an den BRV, die Einleitung eines rechtlichen Verfahrens gegen den BRV durch Beschluss des
Betriebsratsgremiums.
Warum ist dieser BRV eigentlich gewählt und immer noch im Amt
Also meine Meinung, falls es nicht mehr Tragbar ist,
TOP Abwahl und dann NeuWahl des BRV.
Du solltest aber im Vorfeld für die Notwendige Diskussion und Stimmenmehrheit gesorgt haben.