Arbeitszeitänderung / Seminare
Hallo,
hab da mal wieder zwei Anliegen an Euch, bin zwar durch mein erstes Seminar BR I ein wenig nun schlauer, aber hier muss ich doch passen: 1.: eine Kollegin hat einen 30 Std./Wochenvertrag. Arbeitszeit immer von 8.00 - 14.30 oder in der anderen Schicht von 13.30 - 20.00 Uhr. Mit jeweils 30 Minuten Pause. Das ist so geregelt, seit dem sie diesen Vertrag hat und in der Abteilung ist. Nun hat sie einen neuen Teamleiter und der hat ohne ihr Wissen (und das der anderen Kollegen aus der Abteilung) plötzlich die Arbeitszeiten geändert, um Überstunden zu vermeiden. Überstunden meint er damit, dass laut Tarif ab 19.00 eine Spätzulage von 0.18 Minuten anfallen. Weil die Kollegin das aber nicht wusste, dass er das geändert hat, hat sie natürlich immer wie gewohnt angefangen, bekommt die Zeit aber nun nicht vergütet. Ich wüßte nun gern, ob er das einfach ohne ihr Wissen machen kann?
2.:unser Chef kam am Freitag auf mich zu und meinte, ich sollte mich mal mit einer anderen BR Kollegin (ein anderer Markt) in Verbindung setzen wegen weiteren BR Schulungen. Die hätte da Jemanden an der Hand, der auch mehrere Personen gleichzeitig schult und das wäre billiger, denn die Seminarkosten würden ja in die Personalkosten fallen und die wären ja eh schon zu hoch. Hintergrund ist, dass wir fünf BR Mitglieder alle ja neu sind und uns schon zu Seminaren der W.A.F. angfemeldet haben. Das Br I habenich und zwei andere BR`s gerade erst gemacht, die anderen Beiden wären in zwei Wochen dran. Dann haben wir uns auch gleich für das Seminar Arbeitsrecht I angemeldet. Erst sagt der Chef dass alles klar geht und nun sowas. Meine Frage wäre nun, ob wir die gebuchten Seminare wieder absagen müssen und die Schulungen nehmen müssen, die er da angeleiert hat? Danke schon mal für Eure Antworten
LG
Sabine
Community-Antworten (19)
27.06.2010 um 21:28 Uhr
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weder ohne ihr Wissen noch ohne Zustimmung des BR
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ihr habt doch rechtskräftig beschlossen ? oder nur gebucht???
27.06.2010 um 22:03 Uhr
zu1: das heißt also, sie kann weiterhin ihre Schicht um 13.30 Uhr beginnen? Auch wenn die beiden Schichten nicht im Vertrag stehen, sondern von Anfang an immer so eingeplant waren? Das beträfe dann nämlich auch mich mit. Ich bin nämlich in ihrer Gegenschicht mit der selben Stundenanzahl und denselben Schichten.
zu 2: ja, alle Seminare wurden von uns rechtskräftig beschlossen und dann gebucht.
Gruß
Sabine
27.06.2010 um 22:15 Uhr
SabineBR, die Zeiten sind aber mit dem BR Verhandelt, in einer BV festgeschrieben und abgeschlossen worden? Seminare macht ihr wo ihr wollt.
27.06.2010 um 22:16 Uhr
zu1 : hallo, aufwachen... du bist BR ! (§ 87 Abs.1 punkt 2 ) der BR teilt dem AG mit, daß er ihm bis zu einer ordnungsgemäßen Anhörung und Zustimmung des BR untersagt, die Arbeitszeiten zu verändern, zur Not gibts eine einstweilige Verfügung
zu2 : wenn bereits beschlossen wurde, fahrt ihr hin der BR legt fest, wer auf welchen Kurs geht und nicht der AG
27.06.2010 um 22:20 Uhr
So wie leerganger sagt, dann bitte auch gleich auffordern Verhandlungen über eine BV aufzunehmen und ein Seminar über die Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen beschließen und dem Arbeitgeber mitteilen. Acg ja, und das ganze bitte an den Arbeitgeber ohne Vorwarnung für den Teamleiter! .
27.06.2010 um 22:24 Uhr
oh, ich wusste, dass ich da noch viel lernen muss...also, als meine kollegin und ich angefangen haben, da wurde festgelegt, wie unsere Schichten sind, die Schichten, die ich schon geschrieben habe, damit die Öffnungszeit des Ladens auch abgedeckt sind. Ob die mit dem alten BR damals abgesprochen wurden, dass weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall haben wir von Anfang an so gearbeitet, dass wollte der Teamleiter und der GL so. Deswegen wollte ich jetzt halt wissen, ob der neue TL das einfach so ohne das Wossen der Mitarbeiter ändern kann.
Danke auch für die Antworten zwecks der Seminare. Mich würde halt mal interessieren, ob die Seminarkosten tatsächlich in die Personalkosten mitfallen oder ob uns da der GL mal wieder für dumm verkaufen will, wäre nicht das erste Mal...er hat aber nun glaube ich gemerkt, dass wir schon allein durch das BR I etwas schlauer geworden.
Gruß Sabine
27.06.2010 um 22:26 Uhr
ja wo sammer denn ?
im Kongo ? wo jeder kleine Teamleiter die Arbeitszeiten passend zurechtzimmert, ohne Rücksicht auf Verluste oder Mitbestimmung ?
ja sacklzefix, haut doch mal auf den Tisch !!!
27.06.2010 um 22:30 Uhr
wo die Seminarkosten einfließen, kann euch eigentlich egal sein die kann der AG verbuchen, wo er will
die Kosten, zumindest für die Grundlagenseminare hat er ohne wenn und aber zu tragen (§40BetrVG)
auch wenn er meint, irgendsoein Hinterhofarbeitsrechtler aus seinem Bekanntenkreis würde das billiger erledigen als kompetente Referenten bei kompetenten Anbietern
27.06.2010 um 22:35 Uhr
leerganger, das scheint ein heißes Eisen zu sein. Wenn man sich die Mühe macht, einige Beiträge hier zu recherchieren, werden einem soderbare Dinge mitgeteilt.
27.06.2010 um 22:42 Uhr
Wetzlaf, diese Mühe muß man sich nicht wirklich machen..;-))
es ist so schon sonderbar genug....
27.06.2010 um 22:48 Uhr
Da kann ich Dir nur zustimmen. Aber gerade weil es so sonderbar ist, habe ich halt mal gefragt. Und es war ganz interessant. Muß ich mich jetzt schämen?
27.06.2010 um 22:52 Uhr
wer weiß
kommt darauf an, wen du gefragt hast, was du erfahren hast
und was du nun mit deinem Wissen anfängst ;-))
27.06.2010 um 23:04 Uhr
@all Sagt mal, über was Diskutiert ihr? Hier will ein Teamleiter in einem Arbeitsvertag eingreifen, und das geht mitnichten. Selbst wenn die Zeiten nicht im Arbeitsvertag erwähnt sind ist die stillschweigende Vereinbahrung durch Duldung bestandteil des Arbeitsvertrag geworden. Will der AG (und nicht der Teamleiter dies für die Zukunft ändern bedarf es einen Änderungsvertrag. Und schaut euch mal die Begründung an die a angegeben wird hier versucht man geschickt einen Tarifvertrag auszuhebeln. Als BR würde ich umgehend den AG auffordern zu der Angelegenheit des Teamleiters stellung zu nehmen. Desweitern würde ich mitteilen das wenn der AG wirklich gewillt ist diese Maßnahme weiter zu verfolgen der BR die Zuständige Gewerkschaft informieren und hilfsweise eine einstweilige Verfügung beantragen wird. (bitte drauf achten das vorher der passende Beschluss gefasst wird).
Was die Schulungen betrifft, so kann der AG wenn er die Kosten muniert gerne die Einigungsstelle anrufen. Ich glaube kaum das er hier bei dem Umsichtigen 5 er Gremium erfolgt hätte. Dieser handelt sogar so umsichtig das nicht alle gleichzeitig weg sind und der AG evt. noch zusätzliches Zeitpersonal einstellen muß.
27.06.2010 um 23:30 Uhr
rainerw, da sind ja wohl eher die Mitbestimmungsrechte des BR gefragt. Die Frage, was zur Arbeitszeit im AV steht, wurde weder gestellt, noch beantwortet. Und je nach dem was da steht, findet keine konkretisierung des AV statt. Da aber für alle AN die Arbeitszeit geändert wurde, haben wir doch einen kollektiven Ansatz. Warum dann klein klein arbeiten?
leerganger, mit der Frau, die sich meldet, wenn man die angegebene Nummer anruft, von der Website , die hier gestern eingestellt wurde.
27.06.2010 um 23:46 Uhr
Wetzlaf, dann schau mal nach was konkludentes Handeln bedeutet. http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln Die MA hat bisher immer so gearbeitet. Und wo siehst Du den kollektiveen Bezug bei einer MA; gegebenfalls einer zweiten wenn es auf die Fragestellerin auch zu kommt? Und was ist mit dem Versuch den TV auszuhebeln bei der Begründung?
27.06.2010 um 23:56 Uhr
28.06.2010 um 00:00 Uhr
ich weiß wie ich heiße. Was soll mir Deine letzte Antwort sagen? Muß grinsen.
28.06.2010 um 00:03 Uhr
rainerw, komich, ich hatte mehr geschrieben. Wenn unter diesem Sart jetzt wieder nichts steht: Nun hat sie einen neuen Teamleiter und der hat ohne ihr Wissen (und das der anderen Kollegen aus der Abteilung) plötzlich die Arbeitszeiten geändert, um Überstunden zu vermeiden. vertehe ich es auch nicht. Bei Antwort bearbeiten ist alles da. Lach!
28.06.2010 um 00:11 Uhr
Nu muß ich mich entschuldigen, habe den Satz in der Klammer überlesen. Dann hast Du mit der Arbeitszeit erstmal recht. Ändert aber nichts daran das hier versucht wird an dem TV zu rütteln, wegen der Begründung
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