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Betriebsversammlung oder Belegschaft?

F
Frühling
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kollege ich habe zurzeit eine kleine Disskusion mit meinem Arbeitgeber. Und zwar meint er, dass mein Aushang zur Betriebsversammlung nicht ganz korrekt ist. ( Ich habe § 42 und 43 BVG gezeigt).Er meinte, dass ich Belegschaftsversammlung schreiben soll. Kann mir jemand erklären, wann man sagen kann Betriebsversammlung oder Belegschaftsversammlun? DAnke im Vorraus

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Community-Antworten (3)

W
Winter

27.06.2010 um 21:01 Uhr

Du liegst mit der BetrVers völlig richtig. Wenn er eine belegschaftsversammlung will, soll er sie selber abhalten.

D
DerAlteHeini

27.06.2010 um 21:51 Uhr

Frühling Die Betriebsversammlung ist ein fester Begriff aus dem BetrVG (§43 BetrVG), zu der der Betriebsrat die Arbeitnehmer und den Arbeitgeber einlädt. Somit sind die Genannten auch zu der Betriebsversammlung einzuladen.

Lädt der Arbeitgeber zu einer Versammlung einladen, kann er sie Belegschaftsversammlung, Mitarbeiterversammlung, Informationsveranstaltung, usw. nennen.

B
bubie

28.06.2010 um 12:40 Uhr

wichtig wäre auch noch zu erwähnen, dass bei einer betriebsversammlung der betriebsrat hausrecht hat, d.h. ihr könntet jemanden von der gewerkschaft oder sonst wen einladen. bei einer belegschaftsversammlung lädt der arbeitgeber ein und hat hausrecht.

mfg bubie

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