Einstellung - neuer Arbeitsveertrag
Der Betriebsrat hat einer neuen Einstellung nach TvÖD zugestimmt und jetzt hinterher schreibt der Arbeitgeber, dass sie "neue Vertragsmodelle" hätte und die bisherige Eingruppierung nicht mehr zutrifft.
Ich glaube man kann die Zustimmung des BR nicht mehr so einfach zurückziehen, aber ist es rechtens, dem neuen AN einen anderen Vertrag zu geben als bisher?
Der Arbeitgeber hatte die Eingruppierung nicht mit in den Antrag geschrieben, deshalb hatten wir das in unserer Zustimmung mit hinein formuliert - wir dachten es sei nur vergessen worden (da wir alle die gleiche Eingruppierung haben).
Was kann man da jetzt machen? Wir haben natürlich jetzt zunächst mal widersprochen und mitgeteilt, dass unsere Zustimmung nur für die angegebene Eingruppierung gilt, wie sie auch bei allen anderen MA besteht.
Community-Antworten (1)
21.07.2021 um 09:59 Uhr
Einstellung und Eingruppierung sind 2 Sachverhalte. Ja oft werden die in einem Antrag zusammen gestellt und auch beschlossen, trotzdem ist es möglich der Einstellung zuzustimmen und der Eingruppierung zu widersprechen.
Wenn ihr schon der Einstellung zugestimmt habt müsst ihr jetzt den AG fragen wann denn die Anhörung zur Eingruppierung kommt. Der könnt ihr denn widersprechen.
Wenn ihr dem TVÖD unterliegt, wie kommt der AG denn jetzt auf eine niedrigere Einstufung. Das solltet ihr ihn mal fragen.
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