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Dienstanweisung zur Korruptionsvermeidung - ist die mitbestimmungspflichtig?

Z
zimmel
Jan 2018 bearbeitet

der AG will eine Dienstanweisung zur Korruptionsvermeidung herausgeben, woraus ergeben sich die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist eine Dienstanweisung grundsätzlich Mitbestimmungspflichtig, der AG fragt nach der Rechtsgrunglage

3.46002

Community-Antworten (2)

B
Bernd

26.09.2005 um 12:24 Uhr

Meines Erachtens nach ist dieser Vorgang mitbestimmungspflichtig (§87Abs.1Pkt.1 BetrVG). bernd

K
Kölner

26.09.2005 um 12:27 Uhr

Eine Dienstanweisung ist immer dann mitbestimmungspflichtig, wenn Sie auf Tatbestände gemäß § 87 BetrVG zielt. In dem Fall halte ich ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 für gegeben und Ihr solltet - je nach Inhalt - mit dem AG dringend ins Gespräch kommen.

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