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Kontrollfahrten durch externe Firma

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , haben von unserer PA ein schreiben auf dem tisch , das sie beabsichtigen am WE Kontrollfahrten durch eine externe Sicherheitsfirma durchführen zu lassen ! Diese sollen von Freitag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr erfolgen . Angeblich um eigentum der firma und MA zu sichern . Natürlich ist man auch der Versicherung schuldig "Haus und Hof" zu sichern . Es soll vermieden werden das MA "illegal" Müll entsorgen . Und mit derm Versicherungsschutz fällt auch erst nach Jahrzehnten auf !?? Haben jetzt das schreiben auf dem tisch , mit der bitte um zustimmung ! Wenn ich ganz ehrlich bin habe ich etwas Bauchweh dabei. Denn noch ist unsere Pforte durch eigene MA besetzt , die wir über die jahre dorthin vesetzt haben weil sie doch gesundheitlich sehr angegriffen sind.Und es riecht hier schon sehr nach Ma überlassung bzw übernahme der Pforte durch die "neuen" besagten Sicherheitsleute .

Ach ja sind ca 480 MA und haben ein 11 Gremium.

Was habt ihr denn für tipps für uns bzw schon ähnliche erfahrungen gemacht

Besten Dank Speedy

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Community-Antworten (4)

T
Tulpe

25.06.2010 um 12:07 Uhr

Hallo Speedy ich würde erst einmal genaue Informationen einholen. Was, wie wird Kontroliert in welchen genauen Zeitabständen und was pasiert mit der Pforte und den MA´s. Am besten in einem Monatsgespräch mit Gremium und GL. Danach kann man immer noch weiter sehen. Gruß

D
DerAlteHeini

25.06.2010 um 13:29 Uhr

Speedy --- Und mit dem Versicherungsschutz fällt auch erst nach Jahrzehnten auf !? --- Es ist in der Tat so, dass Versicherungen verlangen den zu versichernden Betrieb auch bei Betriebsruhe zu überwachen. Die Überwachung soll das Versicherungsrisiko minimieren und dient nicht nur zur Verhinderung von Diebstahl und Einbruch, sondern dient auch zum vorbeugenden Brandschutz.

Immer mehr Versicherung verlangen diese Überwachung nicht nur bei neuen Verträge, sondern auch für die Weiterführung von bestehenden Verträgen.

S
Speedy

26.06.2010 um 01:44 Uhr

@ Heini Haben in unserem Betrieb keine Betriebsruhe , denn wir sind ein conti betrieb und produzieren rund um die Uhr !

R
rainerw

26.06.2010 um 02:46 Uhr

speedy Ich verstehe hier euren AG nicht. Er beauftragt eine externe Sicherheitsfirma auf dem Betriebsgeläde zu kontrollieren. Dies heißt doch im Umkehrschluss er hat mit dieser Firma einen Werksvertrag geschlossen. Ein Werksvertrag jedoch unterliegt nicht der Mitbestimmung des BR. Hier hat ein BR lediglich das Recht den Werksvertrag einsehen zu können.

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