Erstellt am 25.06.2010 um 10:07 Uhr von Tulpe
Hallo Speedy
ich würde erst einmal genaue Informationen einholen.
Was, wie wird Kontroliert in welchen genauen Zeitabständen und was pasiert mit der Pforte und den MA´s. Am besten in einem Monatsgespräch mit Gremium und GL. Danach kann man immer noch weiter sehen.
Gruß
Erstellt am 25.06.2010 um 11:29 Uhr von DerAlteHeini
Speedy
--- Und mit dem Versicherungsschutz fällt auch erst nach Jahrzehnten auf !? ---
Es ist in der Tat so, dass Versicherungen verlangen den zu versichernden Betrieb auch bei Betriebsruhe zu überwachen. Die Überwachung soll das Versicherungsrisiko minimieren und dient nicht nur zur Verhinderung von Diebstahl und Einbruch, sondern dient auch zum vorbeugenden Brandschutz.
Immer mehr Versicherung verlangen diese Überwachung nicht nur bei neuen Verträge, sondern auch für die Weiterführung von bestehenden Verträgen.
Erstellt am 25.06.2010 um 23:44 Uhr von speedy
@ Heini
Haben in unserem Betrieb keine Betriebsruhe , denn wir sind ein conti betrieb und produzieren rund um die Uhr !
Erstellt am 26.06.2010 um 00:46 Uhr von rainerw
speedy
Ich verstehe hier euren AG nicht. Er beauftragt eine externe Sicherheitsfirma auf dem Betriebsgeläde zu kontrollieren. Dies heißt doch im Umkehrschluss er hat mit dieser Firma
einen Werksvertrag geschlossen. Ein Werksvertrag jedoch unterliegt nicht der Mitbestimmung des BR. Hier hat ein BR lediglich das Recht den Werksvertrag einsehen zu können.