Kontrollfahrten durch externe Firma
Hallo , haben von unserer PA ein schreiben auf dem tisch , das sie beabsichtigen am WE Kontrollfahrten durch eine externe Sicherheitsfirma durchführen zu lassen ! Diese sollen von Freitag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr erfolgen . Angeblich um eigentum der firma und MA zu sichern . Natürlich ist man auch der Versicherung schuldig "Haus und Hof" zu sichern . Es soll vermieden werden das MA "illegal" Müll entsorgen . Und mit derm Versicherungsschutz fällt auch erst nach Jahrzehnten auf !?? Haben jetzt das schreiben auf dem tisch , mit der bitte um zustimmung ! Wenn ich ganz ehrlich bin habe ich etwas Bauchweh dabei. Denn noch ist unsere Pforte durch eigene MA besetzt , die wir über die jahre dorthin vesetzt haben weil sie doch gesundheitlich sehr angegriffen sind.Und es riecht hier schon sehr nach Ma überlassung bzw übernahme der Pforte durch die "neuen" besagten Sicherheitsleute .
Ach ja sind ca 480 MA und haben ein 11 Gremium.
Was habt ihr denn für tipps für uns bzw schon ähnliche erfahrungen gemacht
Besten Dank Speedy
Community-Antworten (4)
25.06.2010 um 12:07 Uhr
Hallo Speedy ich würde erst einmal genaue Informationen einholen. Was, wie wird Kontroliert in welchen genauen Zeitabständen und was pasiert mit der Pforte und den MA´s. Am besten in einem Monatsgespräch mit Gremium und GL. Danach kann man immer noch weiter sehen. Gruß
25.06.2010 um 13:29 Uhr
Speedy --- Und mit dem Versicherungsschutz fällt auch erst nach Jahrzehnten auf !? --- Es ist in der Tat so, dass Versicherungen verlangen den zu versichernden Betrieb auch bei Betriebsruhe zu überwachen. Die Überwachung soll das Versicherungsrisiko minimieren und dient nicht nur zur Verhinderung von Diebstahl und Einbruch, sondern dient auch zum vorbeugenden Brandschutz.
Immer mehr Versicherung verlangen diese Überwachung nicht nur bei neuen Verträge, sondern auch für die Weiterführung von bestehenden Verträgen.
26.06.2010 um 01:44 Uhr
@ Heini Haben in unserem Betrieb keine Betriebsruhe , denn wir sind ein conti betrieb und produzieren rund um die Uhr !
26.06.2010 um 02:46 Uhr
speedy Ich verstehe hier euren AG nicht. Er beauftragt eine externe Sicherheitsfirma auf dem Betriebsgeläde zu kontrollieren. Dies heißt doch im Umkehrschluss er hat mit dieser Firma einen Werksvertrag geschlossen. Ein Werksvertrag jedoch unterliegt nicht der Mitbestimmung des BR. Hier hat ein BR lediglich das Recht den Werksvertrag einsehen zu können.
Verwandte Themen
Anhörung einer Einstellung in ferner Zukunft
ÄlterHallo zusammen, ich bin neu hier, komme aus dem Bankenbereich und habe eine Frage, die mir bislang kein Gesetz, kein Betriebsrat und kein Personaler im Freundeskreis beantworten konnte, da niemand di
Fristlose Kündigung
ÄlterHallo! Unser Kollege war 2 Wochen arbeitsunfähig (Rheumatloge), sein Vorgesetzter (nicht Arbeitgeber) hegte den Verdacht, dass dieser in einem zu renovierenden Haus arbeiten würde. Er machte insgesam
Externe Arbeitskraft / Firma verhindern?
ÄlterWir haben da mal eine Frage zu externen Arbeitskräften: Eine leitende Angestellte hat ihren Ruhestand angetreten. Sie Stelle wurde intern besetzt, allerdings wird die Hausverwaltung nicht der "neue
Putzfrauen sollen durch externe ersetzt werden. BR wurde nicht Angehört oder Informiert
ÄlterHallo Leute.. wie würdet ihr hier verfahren? wir haben zwei Putzfrauen auf 400 Euro Basis, diese sollen ersetzt werden durch eine externe Putzfirma.. Der Betriebsrat wurde hierbei nicht informier
Datenschutz
Älter"Gesundheitsgespräche" im Betrieb durch externe Personen Hallo, bei uns werden "Gesundheitsgespräche" durch externe Personen geführt, die Einblic