Erstellt am 25.06.2010 um 06:43 Uhr von lilienfee
bei Ladungsfehlern ist der Beschluß unwirksam, eine Frist dafür, dies feststellen zu lassen gibt es nicht
die praktische Frage wäre jedoch :
wurde so knapp beschlossen, daß der Beschluß anders ausgefallen wäre, wenn richtig geladen wurde ?
Erstellt am 25.06.2010 um 07:03 Uhr von DonJohnson
*wurde so knapp beschlossen, daß der Beschluß anders ausgefallen wäre, wenn richtig geladen wurde ?*
Und was hat das mit der Ungültigkeit des Beschlusses zu tun?
*Wenn nicht, wie kann dieser Beschluss aufgeschoben bzw. aufgehoben werden.?*
Wenn der Beschluss noch keine Aussenwirkung erlangt hat, ist er heilbar.
Erstellt am 25.06.2010 um 07:39 Uhr von lilienfee
"Wenn der Beschluss noch keine Aussenwirkung erlangt hat, ist er heilbar."
Ach, und wenn der Beschluß Aussenwirkung erlangt hat
und ein neuer Beschluß genauso ausfallen würde, wie der alte unwirksame ?
will man da wirklich ein Kasperltheater veranstalten nur um des Paragrafenreitens willen ?
das würde ich mir ganz genau überlegen, ob sich das lohnt,
die Außenwirkung könnte verheerend sein
klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig, und überhaupt und sowieso, wenn sich schon der BR nicht an "Recht" und "Gesetz" hält, wie will man das dann vom AG fordern, und bla bla etc
ich finde, der BR sollte hier "klug" handeln
und sich genau überlegen, was sinn macht und was nicht
war die Abstimmung so knapp, daß eine Stimme einen Unterschied machen würde,
dann sollte man das Thema angehen
ansonsten, intern besprechen, den BRV ermahnen und Schwamm drüber
und grundsätzlich, ist überhaupt sicher, daß ein "Ladungsfehler" vorlag ?
Erstellt am 25.06.2010 um 08:08 Uhr von lilafee
@ lilienfee
klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig,
Die würden sich dann auch nicht ans Gesetz halten;-)
Erstellt am 25.06.2010 um 08:44 Uhr von DonJohnson
*Ach, und wenn der Beschluß Aussenwirkung erlangt hat*
Dann ist er nciht heilbar.
*will man da wirklich ein Kasperltheater veranstalten nur um des Paragrafenreitens willen ?
das würde ich mir ganz genau überlegen, ob sich das lohnt,
die Außenwirkung könnte verheerend sein*
Die aussenwirkung könnte noch verheerender sein, wenn der AG warum auch immer den Beschluss anzweifelt und damit Recht bekommt!
*klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig, und überhaupt und sowieso, wenn sich schon der BR nicht an "Recht" und "Gesetz" hält, wie will man das dann vom AG fordern, und bla bla etc*
Ich denke, nur wenn man sich an Gesetze und Verordnungen hält, ist man noch lange kein "Hardliner"
Erstellt am 25.06.2010 um 10:37 Uhr von Trainer
Bravo lilienfee,
das ist die richtige Vorgehensweise.
und du DonJohnson,
dachte immer Du bist ein alter "Hase"
muß meine Meinung über Dich wohl ändern