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BR-Sitzung

O
orchidee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

obwohl der BR-Vorsitzende nicht ordnungsgemäß geladen hat (es wurde ein Ersatzmitglied einer anderen Liste nicht nachgeladen), wurde ein wichtiger Beschluss (Nacharbeit/Vorarbeiten, Mehrarbeit) getroffen.

Hat dieser Beschluss Gültigkeit? Wenn nicht, wie kann dieser Beschluss aufgeschoben bzw. aufgehoben werden.? Gibt es eine Frist um dies ggf. vor Gericht klären zu lassen.

Vielen Dank Orchidee

1.24506

Community-Antworten (6)

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lilienfee

25.06.2010 um 08:43 Uhr

bei Ladungsfehlern ist der Beschluß unwirksam, eine Frist dafür, dies feststellen zu lassen gibt es nicht

die praktische Frage wäre jedoch :

wurde so knapp beschlossen, daß der Beschluß anders ausgefallen wäre, wenn richtig geladen wurde ?

D
DonJohnson

25.06.2010 um 09:03 Uhr

wurde so knapp beschlossen, daß der Beschluß anders ausgefallen wäre, wenn richtig geladen wurde ? Und was hat das mit der Ungültigkeit des Beschlusses zu tun?

Wenn nicht, wie kann dieser Beschluss aufgeschoben bzw. aufgehoben werden.? Wenn der Beschluss noch keine Aussenwirkung erlangt hat, ist er heilbar.

L
lilienfee

25.06.2010 um 09:39 Uhr

"Wenn der Beschluss noch keine Aussenwirkung erlangt hat, ist er heilbar."

Ach, und wenn der Beschluß Aussenwirkung erlangt hat und ein neuer Beschluß genauso ausfallen würde, wie der alte unwirksame ?

will man da wirklich ein Kasperltheater veranstalten nur um des Paragrafenreitens willen ? das würde ich mir ganz genau überlegen, ob sich das lohnt, die Außenwirkung könnte verheerend sein

klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig, und überhaupt und sowieso, wenn sich schon der BR nicht an "Recht" und "Gesetz" hält, wie will man das dann vom AG fordern, und bla bla etc

ich finde, der BR sollte hier "klug" handeln und sich genau überlegen, was sinn macht und was nicht war die Abstimmung so knapp, daß eine Stimme einen Unterschied machen würde, dann sollte man das Thema angehen

ansonsten, intern besprechen, den BRV ermahnen und Schwamm drüber

und grundsätzlich, ist überhaupt sicher, daß ein "Ladungsfehler" vorlag ?

L
lilafee

25.06.2010 um 10:08 Uhr

@ lilienfee

klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig,

Die würden sich dann auch nicht ans Gesetz halten;-)

D
DonJohnson

25.06.2010 um 10:44 Uhr

Ach, und wenn der Beschluß Aussenwirkung erlangt hat Dann ist er nciht heilbar.

will man da wirklich ein Kasperltheater veranstalten nur um des Paragrafenreitens willen ? das würde ich mir ganz genau überlegen, ob sich das lohnt, die Außenwirkung könnte verheerend sein Die aussenwirkung könnte noch verheerender sein, wenn der AG warum auch immer den Beschluss anzweifelt und damit Recht bekommt!

klar kommen jetzt wieder die "Hardliner", ungültig bleibt ungültig, und überhaupt und sowieso, wenn sich schon der BR nicht an "Recht" und "Gesetz" hält, wie will man das dann vom AG fordern, und bla bla etc Ich denke, nur wenn man sich an Gesetze und Verordnungen hält, ist man noch lange kein "Hardliner"

T
trainer

25.06.2010 um 12:37 Uhr

Bravo lilienfee, das ist die richtige Vorgehensweise. und du DonJohnson, dachte immer Du bist ein alter "Hase" muß meine Meinung über Dich wohl ändern

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