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Leiharbeiter einstellen

P
pfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen! Wir haben das Thema " Einstellen von Leiharbeitern" auch vor der brust! Kann man sich über unsere Mitbestimmung überhaupt noch dauerhaft dagegen wehren oder ist das eigentlich nur ein Spiel auf Zeit?!

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

24.06.2010 um 22:17 Uhr

pfrosch, der BR kann trotz seines Mitbestimmungsrechts nach § 14 III AÜG i.V. mit § 99 BetrVG den Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht verhindern. Das BAG hat festgestellt, dass die unternehmerische Entscheidung, Arbeiten durch eigenes Personal oder durch Fremdfirmenmitarbeiter erledigen zu lassen, auch dann nicht der Mitbestimmung des BR unterliegt, wenn die Fremdfirmenmitarbeiter Daueraufgaben wahrnehmen. Wie Du selbst feststellst, ist es ein Spiel auf Zeit, auf Grund seiner starken verfahrensrechtlichen Stellung nach § 99 BetrVG kann der BR nur langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen auslösen. Und dann befinden wir uns wieder auf hoher See.

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