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Zeit für BR-Arbeit außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit

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angiuli
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BR-Vorsitzende und auf unserer 1. Konsituierenden Sitzung haben wir beschlossen, zukünftig (wir sind 5 Mitglieder) 2 BR-Mitglieder zu den GBR Sitzungen zu schicken. Eine davon bin ich. Ich bin Teilzeitbeschäftigt mit z. Zeit 5 Std./tägl. Arbeitszeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr. die Sitzung ist morgen und beginnt um 14.00 Uhr außerhalb unseres Betriebsitzes. Nun wurde ich aufgefordert meine Arbeitszeit erst mit der Anreise zu der Sitzung zu beginnen. Also ca. um 13.30 Uhr. Ich würde dann ungefähr auf meine Arbeitszeit kommen. Es sollen keine Überstunden anfallen. Ich kann mich damit nicht anfreunden, denn 1. habe ich genug Arbeit zu erledigen und 2. gibt es keine Vertretung für mich. Im BetrVg findet man viel zu dem Thema BR-Arbeit ist ehrenamtlich usw., aber wie sollte ich mich in diesem Falle verhalten?

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Community-Antworten (2)

R
rainerw

25.06.2010 um 14:05 Uhr

angiuli Erstmal hast Du ein Anrecht darauf in Deiner Schicht zu arbeiten. Möchte der AG das in der Zukunft ändern, hat er auch hier einen Antrag beim Betriebsrat zu stellen da es eine Veränderung der Arbeitszeit ist und somit Mitbestimmungspflichtig. Sollte er dies machen, achte darauf das Du bei denm Tagesordungspungt in der Sitzung nicht dabei bist, da es Dich persönlich betrifft. Zum anderem solltetest Du Dir aber mal grundlegend Gedanken über Betriebsratsarbeit machen. Diese geht nämlich vor der Deine arbeitsvertraglichen. Hier ist es das Problem des AG für adequaten Ersatz zu sorgen. Und ob bei der GBR Sitzung dennoch Überstunden anfallen kann man im vorraus auch nicht sagen. Eine Sitzung dauert so lange wie sie dauert und ist nicht nach Uhrzeit gerichtet. Macht ihr dies, läuft da wohl was verkehrt. Die Begründung, Du hättest eh genug arbeit und es gebe keine Vertretung steht zusätzlich noch auf wackligen Beinen. Sollte es nämlich so sein das Du erst Deine Arbeit verichtest und dann zur Sitzung fährst, würdest Du auf Überstunden kommen die Du innerhalb von 4 Wochen wieder in Freizeit nehmen müsstest (siehe dazu §37 Abs 3 BetrVG). Und nur wenn betriebliche Gründe vorliegen könnte es Dir als Lohn ausgezahlt werden. Was sind Betriebliche Gründe? Z. B wenn das Werk unter Wasser steht u.s.w. Nicht aber wenn Personalmangel herrscht. Du siehst also, Du drehst Dich mit Deiner Argumentation, so wie Du sie hier darstellst, im Kreis. Selbst wenn Du heute Mehrarbeit als BR leistest, fehlst Du diese Stunden in der Zukunft bei Deinen Arbeitsvertraglichen.

A
angiuli

25.06.2010 um 21:10 Uhr

Hallo rainerw,

danke für deine Antwort. Es ging mir eigentlich genau darum, ob der AG eine vereinbarte Arbeitszeit, hier 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, einseitig verändern kann. Das hast du damit beantwortet, dass dies Mitbestimmungspflichtig wäre. Das ganze war auch sehr kurzfrisitg, denn die Sitzung war schon heute. Auf anraten eines Anwaltes bin ich zu Beginn meiner Schicht im Büro erschienen und sollte mir falls man mich erneut auffordern sollte meinen Dienstbeginn zu verschieben, dieses schriftlich geben lassen. Die Aufforderung kam natürlich prompt, mit dem schriftlichen hat es etwas gehapert. Nach etlichem hin und her habe ich es dann doch schriftlich bekommen, kurz vor der Abfahrt zur GBR-Sitzung.

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