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Betriebsratversammlung quartalsweise

R
RonnyS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wertes Forum,

wir sind ein Unternehmen mit 180 Mitarbeiter. Im Monat Mai haben wir einen neuen Betriebsrat gewählt. Dabei ist die Frage aufgekommen ob es zwingend notwendig ist jedes Quartal eine Betriebsratversammlung durchzuführen. Wie ist die Gesetzlage bzw. eure Erfahrungen mit dieser Thematik? Vielen Dank für eure Rückantworten.

Gruß, Ronny

1.05204

Community-Antworten (4)

R
rkoch

24.06.2010 um 17:24 Uhr

§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen

Hat heißt muß. Wenn ihr nicht vier BVers im Jahr macht dann

  • begeht ihr eine Pflichtverletzung die den AN, die Gewerkschaft oder 1/4tel der AN zur Beantragung der Auflösung des Betriebsrates nach §23 (3) beim ArbG berechtigt.

  • gehört ihr in den elitären Kreis vieler BR, die sich nicht im geringsten darum scheren das sie eigentlich vier BVers machen müssen und einfach nur z.B. zwei BVers machen..... und es bis jetzt meines Wissens trotzdem noch keinen Fall gegeben hat das einer der drei Berechtigten auch nur einen ernsthaften Gedanken daran verschwendet hätte deswegen einen BR auflösen zu wollen. :-)

AF
alter Fritz

24.06.2010 um 17:30 Uhr

@rkoch

Ronny möchte nicht über Betriebsversammlungen wissen, sondern über die Regelmäßigkeit der BRVersammlungen. §29 und § 30 BetrVG beschäfteigen sich mit den Versammlungen des Betriebsrates. Ich kann hier keinen festgelegten Turnus rauslesen. Die Häufigkeit der Versammlungen liegt scheinbar im Ermessen des Voritzenden, denn er beruft zur Zusammenkunft ein.

R
rkoch

24.06.2010 um 17:57 Uhr

@alter Fritz

Das mit BetriebsRATSversammlung hab ich tatsächlich überlesen. Aber das macht die Sache nicht einfacher.

§29 und §30 beschäftigen sich mit den SITZUNGEN des BR, ich glaube kaum das RonnyS die mit "Betriebsratsversammlung" meint, weil eine Sitzung im Vierteljahr wäre selbst für einen ein-Mann-BR zu wenig. Abgesehen davon finden diese selbst wenn es keinerlei festgelegten Sitzungsturnus geben sollte auf jeden Fall immer statt wenn der AG was vom BR will.

Er könnte noch die Betriebsräteversammlung nach §53 meinen, aber die geht vom GBR aus, ist also wohl auch nicht gemeint, außerdem finden die nur einmal jährlich statt....

Ich denke schon das er mit dem vierteljahresrhythmus die Betriebsversammlungen meint.

AF
alter Fritz

24.06.2010 um 22:06 Uhr

@rkoch

Da hast du wohl recht..............aber Sachen gibts....................

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