ich wollte mal Fragen, ob es verbindliche Regelungen für den Fall gibt, wenn ein BR-Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, etc.)
Wir hatten Listenwahl: Rücken dann entsprechende Mitglieder der Liste für die eine Sitzung nach oder gilt das nachrückverfahren nur, wenn ein BR-Mitglied ausscheidet ?
Vielen Dank im voraus.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsratssitzung
Wichtiges Basiswissen für die wirksame Beschlussfassung erwerben