Hallo zusammen,

ich wollte mal Fragen, ob es verbindliche Regelungen für den Fall gibt, wenn ein BR-Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, etc.)

Wir hatten Listenwahl: Rücken dann entsprechende Mitglieder der Liste für die eine Sitzung nach oder gilt das nachrückverfahren nur, wenn ein BR-Mitglied ausscheidet ?

Vielen Dank im voraus.