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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglieder bei einzelnen Sitzungen

C
caballo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich wollte mal Fragen, ob es verbindliche Regelungen für den Fall gibt, wenn ein BR-Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, etc.)

Wir hatten Listenwahl: Rücken dann entsprechende Mitglieder der Liste für die eine Sitzung nach oder gilt das nachrückverfahren nur, wenn ein BR-Mitglied ausscheidet ?

Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

24.06.2010 um 11:56 Uhr

WENN das BRM tatsächlich verhindert ist, MUSS das richtige EBRM geladen werden §25 und §29 (2) BetrVG. Das Nachrückverfahren ist immer das gleiche egal ob verhindert oder ausgeschieden. Zu der Frage WANN ein BRM verhindert ist wühl Dich mal hier durchs Forum.

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