Ersatzmitgliedern verlieren Kündigungsschutz - Kann die Minderheitsliste wirklich nichts dagegen machen?
Hallo,
ich hatte schon vor einige Zeit hier Fragen gestellt, weil wir grosse Probleme innerhalb des BR haben.
Unser BR besteht ja aus zwei Listen von denen die eine die andere nicht riechen kann (milde ausgedrückt).
Der BR-Vorsitzende ist bei uns z. Zt. in der Lage, Leute kündigen zu lassen, fragt mich nicht was da abläuft, aber es ist eine Tatsache. Und das wird im Moment genutzt um Sympatisanten der Minderheitsliste bzw. deren Ersatzmitglieder zu treffen.
Deswegen werden ständig Sitzungen, auf denen Ersatzmitglieder nachrücken würden aus dem verschiedensten Gründen abgesagt, mal sehr kurzfristig mal länger vorher. Einem Ersatzmitglied wurde das bereits zum Verhängnis, kaum ein paar Tage aus dem Kündigungsschutz raus bekommt es die Kündigung. Man kann wirklich dran fühlen, es fallen immer nur solche Sitzungen aus, an denen Ersatzmitglieder nachrücken würden, die nur noch kurzen Kündigungsschutz haben.
Nun haben wir ein weiteres Ersatzmitglied, dessen Kündigunsschutz diesen Monat auslaufen wird und prompt werden wieder BR-Sitzungen abgesagt auf denen dieses Mitglied als Nachrücker anwesend sein müsste. Natürlich würde der BR-Vorsitzende das so nicht bestätigen aber es ist für uns offensichtlich was da läuft.
Der Mensch von der IG-Metall sagt, der BR-Vorsitzende darf Sitzungen einberufen und absagen wie er lustig ist. Da könnten wir nichts gegen machen.
Kann die Minderheitsliste wirklich nichts dagegen machen? Kann man so ein Verhalten nirgends abmahnen lassen? Hat die Minderheit irgend eine Chance auf Einhalt der regelmässigen Sitzungen zu bestehen?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
23.08.2005 um 10:09 Uhr
Ein Ersatzmitglied ist ja nicht nur Ersatz auf einer Sitzung. Wenn ein aktives BR-Mitglied in den Urlaub geht oder krank wird, ist von Stund an das Ersatzmitglied aktiv und von dem Moment an greift auch der Kündigungsschutz. Täve
23.08.2005 um 10:19 Uhr
Ausserdem ist doch die Ersatzmitgliedschaft nicht immer planbar und der Vorsitzende kann nicht im Voraus darauf eingehen. Was ist, wenn ein normales Mitglied plötzlich erkrankt und sich kurz vor dert Sitzung krank meldet ? - dann muß ein Ersatzmitglied schnell herbei.
23.08.2005 um 11:25 Uhr
leider wird bei sämtlichen Urteilen die Teilnahme an mindestens einer Sitzung angeführt, ab diesem Zeitpunkt hat das Ersatzmitglied dann Kündigungsschutz. Die gleiche Aussage bekamen wir von der IG-Metall. Es reiche nicht, dass Originalmitglieder nicht Verfügbar seien, es zählt erst ab Teilnahme bzw. Einladung zu einer Sitzung. Und darum fallen die Sitzungen ja auch ständig aus.
Und natürlich ist die Ersatzmitgliedschaft nicht immer Planbar, aber das hindert den Vorsitzenden nicht die Sitzungen abzusagen.
Verwandte Themen
Betriebsratssitzung
Kann bei einer 2 Listen gewählter betriebsratsgremium, den minderheitsliste durch Fraktionssitzungen blockieren? Und können die mehrheitsliste den minderheitsliste von Ämtern ausschließen z.B. Grund
Wahlvorstand zurückgetreten was nun
Hallo, bei uns sollte am 3.3. die betriebsratswahl stattfinden. Ich als Führer einer oppositionellen minderheitsliste habe diese auch passend eingereicht und sie war für gültig erklärt worden. Soweit
BR Sitzungen / BR Beschlüsse
Bei einem BR, bestehend aus 5 Mitgliedern: darf der BR bei jeder seiner Sitzungen immer auf volle 5 Mitglieder mit Ersatzmitgliedern "auffüllen", wenn echte BR Mitglieder verhindert sind? Sofern ein
Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes
Hallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl
BR läd Ersatzmitglieder der gegnerischen Liste nicht ein - ist das rechtens?
Hallo, unser Betriebsrat setzt sich aus zwei "verfeindeten" Listen zusammen. Es ist jetzt wiederholt vorgekommen, dass Ersatzmitglieder der Minderheitsliste nicht zu Betriebsratssitzungen eingelad