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Extra Sitzungsniederschrift nach § 34 BertrVG notwendig?!

F
Ferdinadn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser BRV stellt sich Quer, eine extra SN zu jeder BS anzufertigen. Er sagt, "das Protokoll ist das selbe und reicht. Er sieht keinen Unterschied. Punkt Basta.."

Was ist der Unterschied zur Sitzungsniederschrift und dem Protokoll gegenüber dem § 34 BertrVG? Es soll doch sogar eine Urkunde darstellen, denke ich. Wie argumentiere ich jetzt?

Liebe Grüße Alex

3.390021

Community-Antworten (21)

K
knorr

23.06.2010 um 12:49 Uhr

@Ferdinadn

Wo gibt es Deiner Meinung nach denn einen Unterschied zwischen Sitzungsniederschrift und Protokoll??????

F
Ferdinadn

23.06.2010 um 12:56 Uhr

@knorr - ich hasse zwar Gegenfragen, aber..

Du hast Recht.. danke! :o)

Das Protokoll ist so zu sagen ohne Form und die Niederschrift bringt alles in entsprechende Form. Wie eine Abschrift in Schönschrift.

K
knorr

23.06.2010 um 13:01 Uhr

@Ferdinadn

Yep - so isses. Also hat der BRV doch nicht Unrecht.

F
Ferdinadn

23.06.2010 um 13:08 Uhr

@knorr

:-/ hmm, also verstehe ich dich recht.. wir können also auf eine SN verzichten?!

Unter welchen gesichtspunkten? Sind die irgendwo definiert?

K
knorr

23.06.2010 um 13:11 Uhr

@Ferdinadn

Ja schon. Auch bei Arbeitsgerichten ist, wenn es mal nötig ist, ein korrektes Protokoll ausreichend. Es gibt im rechtlichen Sinn keinen Unterschied.

Ehrlich gesagt, verstehe ich Euer "Problem" nicht so richtig.

F
Ferdinadn

23.06.2010 um 13:17 Uhr

@knorr

vielen Dank. Durch Dich weis ich es jetzt zu relativieren. Ich will nur alles korrekt machen…

Ich hatte in meinem W.A.F.-Seminar (Betriebsverfassungsgesetz Teil1) nur gelernt, das der SN das Protokoll etc. hinzugefügt wird und es zum Schluss als angefertigte Urkunde gilt. Ein simples Protokoll stellt keine Urkunde dar.

Ich werde dann wohl noch mal bei meinem W.A.F.-Referenten nachfragen, ob ich was falsch verstanden habe.

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 13:19 Uhr

Zwei Worte für eine Sache. Die Sitzungsniederschrift, unterschrieben von zwei BRM ist das Protokoll.

F
Ferdinadn

23.06.2010 um 13:23 Uhr

@Wetzlaf - danke für Deinen Beitrag.

Die SN soll doch vom BRV und einem weiteren BRM unterschrieben werden...

B
blömendaal

23.06.2010 um 13:28 Uhr

@Ferdinadn

Mann oh Mann: am besten vom Protokollführer und vom BRV.

Man kann auch Erbsen zählen.....

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 13:54 Uhr

Vom Ersteller und einem weiteren BRM reicht auch.

F
Ferdinadn

23.06.2010 um 14:08 Uhr

@blömendaal - lass doch einfach gut sein bevor du was dazu beiträgst junge!

@Wetzlaf - vielen Dank! Ich wollte die Sache einfach nur abhaken, danke! :-)

B
blömendaal

23.06.2010 um 14:21 Uhr

@Ferdinadn

das bestätigt alles nur noch. Wenn ihr keine anderen Probleme habt, gratuliere ich Euch recht herzlich. Ist ernst gemeint!

Einen schönen Tag noch.

R
rkoch

23.06.2010 um 15:14 Uhr

Das Protokoll ist so zu sagen ohne Form und die Niederschrift bringt alles in entsprechende Form. Wie eine Abschrift in Schönschrift.

Entschuldige das ich mich jetzt erst einmische, aber der Satz an sich ist Unsinn.......

§34 BetrVG Sitzungsniederschrift:

Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.

Da steht genau, was in dieser Sitzungsniederschrift drin zu stehen hat. Ob man das Ding Protokoll oder Sitzungsniederschrift nennt ist vollkommen egal. Es MUSS den obigen Ansprüchen genügen, ob handschriftlich und kreuz die quer oder gedruckt und strukturiert, scheissegal. Mit der Unterschrift des Vorsitzenden und eines anderen wird auch aus einem Butterbrotpapier eine Sitzungsniederschrift und eine Urkunde.

Am Ende könnte sich höchstens ein Richter darüber aufregen, wenn er in dem Handgeschmiere nicht lesen kann und in dem Kraut und Rüben sich nicht zurecht findet. Das gibt eine gelbe Karte vom Richter, und schon deshalb sollte man diese Variante vermeiden, aber es ist und bleibt eine Sitzungsniederschrift - oder Protokoll wenn Du das Ding so nennen willst.

Und @Wetzlav

Vom Ersteller und einem weiteren BRM reicht auch.

Hast Du §34 jemals gelesen? Falls nicht: siehe oben.

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 17:19 Uhr

rkoch, ja so ist das mit dem Hochmut. Falls du ein BetrVG besitzt und dann auch noch den Fitting schau mal §34 RN19.

R
rkoch

23.06.2010 um 18:29 Uhr

Fitting schau mal §34 RN19

Wobei ich nicht verstehe was Du mir damit sagen willst..... Fitting (sinngemäß): Wenn das neben dem BRV unterzeichnende BRM nicht in der Geschäftsordung festgelegt ist, ist dieses BRM vom BR zu bestimmen. Gibt es keine Bestimmung, darf jedes BRM. Ist ein Schriftführer bestellt, hat dieser neben dem BRV i.d.R. zu unterzeichnen....

Ist nicht wirklilch neu. Fitting sagt viel und nichts. Der BR kann festlegen, wer neben dem BRV unterzeichnet, muss aber nicht, im Zweifelsfalle der Schriftführer, muss aber nicht (i.d.R). Toll......

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 19:21 Uhr

< Fitting sagt viel und nichts.>

Eben, vieles ist möglich.

P
peters

24.06.2010 um 00:56 Uhr

"Ich hatte in meinem W.A.F.-Seminar (Betriebsverfassungsgesetz Teil1) nur gelernt, das der SN das Protokoll etc. hinzugefügt wird und es zum Schluss als angefertigte Urkunde gilt."

Mal eine Mutmaßung von mir: kann es sein, dass es heißen müsste "Die ANWESENHEITSLISTE wird dem Protokoll hinzugefügt" ???

R
rkoch

24.06.2010 um 11:02 Uhr

@Wetzlaf

Aber eines sagt auch dieser Kommentar: Einer der Unterzeichnenden MUSS der BRV sein. Und nicht "Vom Ersteller und einem weiteren BRM reicht auch.". Wer das anderer BRM ist - who cares, Hauptsache zwei Unterschriften und eine davon vom BRV.

F
Ferdinadn

24.06.2010 um 11:19 Uhr

@peters "...das der SN das Protokoll etc. hinzugefügt wird und es zum Schluss als angefertigte Urkunde gilt." - MEINT MIT ETC: Der SN wird das Protokoll, Anwesenheitsliste und sämtliche Anlagen zu den TOP's hinzugefügt. Die Anwesenheitsliste ist im besten Falle im Kopf des Protokolls. @rkoch - Danke! An Deinen Beiträgen sieht man mal wieder, wär hier u.a. konstruktiv, sachlich und vernünftig Beiträge einstellt. Beobachte ich die ganze Zeit schon! Ein Lob von mir an der Stelle! @blömendaal & @knorr - ihr könnt euch eine Scheibe von rkoch abschneiden! Für mich ist die Sache, dank rkoch, nachvollziehbar abgeschlossen! Lg, Ferdinadn
Z
Zulie

24.06.2010 um 17:17 Uhr

@ All @ Ferdinadn (auch wenns für Dich abgeschlossen ist) :-)

Der Begriff Sitzungsniederschrift ist eindeutig. Im § 34 BetrVG taucht nicht Einmal das Wort Protokoll auf.

Ich habe im Schriftführerseminar gelernt, dass das Wort Protokoll mit einem anderen rechtlichen Hintergrund belegt ist und deshalb das Wort Sitzungsniederschrift verwendet werden soll/muss.

Ein Protokoll ist eine Privaturkunde gemäß § 416 ZPO. In Verbindung damit gelten auch die §§ 267 StPO und 286 ZPO.

Beides (Protokoll und Sitzungsniederschrift) ist ein schriftlicher Bericht über eine Sitzung, aber eben unterschiedliche Sitzungen/Besprechungen. Sie haben halt einen unterschiedlichen rechtlichen Ursprung und man sollte das "Kind" doch immer bei seinem Namen nennen, um Verwirrungen zu vermeiden.

Die Sitzungsniederschrift (§ 34 BetrVG) wird nur bei Verhandlungen des Betriebsrates (betriebsrätlich) aufgenommen und ist Pflicht! Bei allen anderen Gesprächen mit dem AG (nicht betriebsrätlich) kann ein Protokoll gefertigt werden (ist keine Pflicht), aber keine Sitzungsniederschrift.

In der Hoffnung an so "später" (20) Stelle noch etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Gruß Zulie

R
rkoch

24.06.2010 um 18:18 Uhr

@Zulie

Du hast rechtlich gesehen absolut Recht! Im BetrVG heißt das Ding Sitzungsniederschrift.

Aber wenn Du das Thema schon aufbringst sollten wir es auch zu Ende bringen.

Wikipedia definiert folgendes:

Ein Protokoll hält oder legt fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde. Protokollierung bezeichnet dabei die Niederlegung der drei Protokollbestandteile Zeitpunkt, Veranlasser und Vorgang. Erfolgt die Niederlegung in Schriftform, spricht man auch von NIEDERSCHRIFT.

Das Protokoll als Niederschrift [Bearbeiten]

Protokolle haben eine feste äußere Form:

* Protokollkopf: Der Kopf des Protokolls enthält genaue Angaben:
      o Anlass (Titel der Veranstaltung, Veranstalter)
      o Datum, Beginn und Ende, Ort, Anwesende, Abwesende, Verteiler, Protokollführer, Vorsitz der Sitzung, Thema und Auflistung der Tagesordnungspunkte (TOPs)
* Hauptteil: Die eigentliche Niederschrift
* Schluss: Ort, Datum und Unterschrift der Protokollführers rechts und des Versammlungsleiters links (oft nach Genehmigung in der nächsten Sitzung oder – bei Ergebnisprotokollen – in derselben Sitzung). Durch zwei Unterschriften wird das Protokoll zur Urkunde (ein von nur einer Person gefertigtes Schriftstück ist dem Wesen nach eine Notiz oder ein Aktenvermerk).

Ende Wiki.

Schön, jetzt haben wir auch noch eine klare Beschreibung wie unsere Sitzungsniederschrift aufgebaut sein sollte. Niederschrift ist also ein schriftliches, beurkundetes Protokoll.

Allerdings hat sich das Unwort "Protokoll", "Sitzungsprotokoll" oder "Betriebsratsprotokoll" auch im Arbeitsrecht ziemlich weit verbreitet, so weit das selbst das BAG (!) dieses Wort gelegentlich anstelle des richtigen Wortes "Sitzungsniederschrift" verwendet anstatt den Begriff richtigzustellen.

Siehe z.B. http://lexetius.com/2004,1282 wo das BAG sogar alle drei Worte abwechselnd missbraucht ,wenn auch weil der Kläger dieses Wort im Antrag verwendet. So eng sieht es also nicht einmal das BAG.

Trotzdem gebe ich Dir Recht das man sich angewöhnen sollte das Kind beim Namen zu nennen.

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